-
Blick von Aussichtsplattform Reuterslei in Bad Breisig (Rheinland-Pfalz/DE) auf Brohl-Lützing am Rhein | Fotografin: © Doris Antony, Berlin, April 2011
-
Blick vom Felsenpfad „Eselstreppe“ am Dicktberg auf Brohl-Lützing, den Rhein, Rheinbrohl und Bad Hönningen | Fotografin: © Doris Antony, Berlin, Sept. 2009
-
Traben-Trarbach, Blick vom Montroyal | Fotograf: K. Käfer, Traben-Trarbach-Kalender 2012
-
Traben-Trarbach, Blick von der Grevenburg | Fotograf: M. Nedwed, Traben-Trarbach-Kalender 2012
-
Luftaufnahme Traben-Trarbach | Druck für/Verkauf von: vormalige Buchhandlung Georg Balmer, Traben-Trarbach | Fotograf: C. Paul Peter, vormalige Schwabenflugbild GmbH
Gesetzliche Vorgaben für Websites - Ein deutsches Problem?
Je nach Land/Staat gibt es mehr oder weniger detaillierte Vorgaben, was bei Websites rechtlich beachtet werden muss. In Deutschland sind fast alle Websitebetreiber verpflichtet, anzugeben, wer der/die rechtliche Betreiber/in der Website ist. Der Gesetzgeber verwendet dafür die beiden folgenden Begriffe:
a) Diensteanbieter (siehe: § 1 (4) 5. DDG, § 5 (1) 1. DDG)
und
b) Anbieter von Telemedien (siehe: § 18 MStV)
Um als Verkehrsteilnehmer am Straßenverkehr teilzunehmen, muss man zwar nicht Jura (Rechtswissenschaft) studieren, aber man sollte die Straßenverkehrs-Ordnung kennen. Nur wenn man motorisierte Fahrzeuge bewegen möchte, muss man kostenpflichtig an Fahrunterricht teilnehmen und eine Fahrprüfung bestehen.
Auch Website-Diensteanbieter müssen nicht Jura studieren, um fähig zu sein, die gesetzlich verlangten Daten korrekt auf ihrer Website angeben zu können. Sie müssen nur die oben erwähnten Gesetze, die m. E. einfacher zu verstehen sind als die StVO, lesen, verstehen und anwenden. Wenn das schon 16-Jährige können, den Test haben wir gemacht, sollte man davon ausgehen dürfen, dass dies für z. B. Unternehmer, aber auch für Leiter/innen öffentlicher Einrichtungen, wie z. B. für Direktorinnen/(Minister-)Präsidentinnen (bzw. deren männlichen Gegenparts) kein Problem sein dürfte. Aber dem ist in vielen Fällen nicht so.
Außer Ausführungen zu diesem Thema, speziell zu dem, was wir als Bürger/Souverän/Steuerzahler m. E. eigentlich von unseren Mitarbeitern, den Angestellten/Beamten der Bundes- und Landeseinrichtungen verlangen können und sollten, finden Sie im Artikel:
"Gesetzliche Vorgaben für Websites - Ein deutsches-Problem?" auch zielführende Hinweise zu Merkmalen/Inhalten, die Ihnen helfen, zu erkennen, ob ein Impressum, also die Anbieterangaben, den gesetzlichen Anforderungen entsprechen oder nicht.
Bitte beachten
Wie zwei unerwartete Anrufe motivierend bewirken können ...
Folge dieser Anrufe, dass Informationen, die nicht unbedingt zur Veröffentlichung geplant waren (siehe z. B. die Sonderseite zu meiner Kommunikation mit Pressereferenten des Bundesrates zum Thema Bundesrat-Impressum) nun doch in diesen Internetauftritt aufgenommen wurden. Das hatte aber auch diverse Strukturänderungen zur Folge, die etwas zeitaufwendig waren, weil das Gerüst dieser Website noch kein CMS ist, sondern weil manuell programmiert wurde und (noch) wird. Wann auf ein CMS umgestellt werden wird ... ???
Infolge der manuellen Änderungen könnte es möglich sein, dass Sie gelegentlich auf nicht erreichbare Seiten (404-Fehlermeldung) stoßen könnten, weil vielleicht ein Link noch nicht angepasst wurde.
Sollte Ihnen dies passieren, können Sie die von Ihnen gewünschte Seite meist auch über das Inhaltsverzeichnis finden.
Ich weiß, dass Websites im Prinzip intensiver gepflegt werden müssen als z. B. ein Kfz und das, was beim Kfz die zweijährige HU ist, ist bei Websites häufiger fällig.
Aber manchmal ist anderes wichtiger, als für die saubere Formulierung gewisser, zweifellos interessanter Sachverhalte viel Zeit zu investieren. Dadurch sind einige wenige Seiten leer bzw. "glänzen" mit einem "in Bearbeitung". Leider.
15.08.24 Horst Wollmann