Links zu anderen Webseiten
akt., 25.08.2024; korrigiert: 06.05.18, aktualisiert: 26.11.2019, HHW
Nicht zuletzt durch die deutsche Rechtsprechung sind Webseitenbetreiber gehalten, zu entscheiden, wie sie es mit Verweisen von der eigenen Internetpräsenz auf Seiten anderer Webseitenbetreiber halten ("externe Links").
Hinweise/Alternativen zur Lösung dieses "Problems" finden Sie z. B. in unserem Artikel Webseiten-Pflichtangaben, Teil-1. Wenn Sie meinen, Sie benötigen einen solchen Hinweis, schauen Sie zuerst einmal auf Webseiten nach, von deren Verantwortlichen man erwarten dürfte, dass sie - allein schon wegen der hohen eigenen Reputation - großen Wert darauf legen, rechtlich einwandfreie Formulierungen zu verwenden, z. B. Impressumseite des Bundesgerichtshof Impressumseite der Bundesregierung, Impressumseite des Bundesrats.
Eine mögliche Lösung für Ihre eigene Webseite ist das erlaubte Kopieren und Nutzen des "Hinweises zur Problematik von externen Links"; siehe Disclaimer-Seite der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Aufschlussreich ist auch der Hinweis "Auch sogenannte Haftungsausschlüsse für Links zu anderen Internetseiten stellen solch eine Unsitte dar.", Zitat aus S. 9 Ziff. k) des Leitfadens "Rechtssichere Internetseiten und Onlineshops" des Kompetenzzentrums Saarbrücken, auf den wir auf unserer Seite "Webseiten-Impressum - Pflichtangaben" hingewiesen haben.
Aber gemäß des vormaligen Saturn-Werbeslogans finden viele in Deutschland "Geiz ist geil" und kritisch nachzudenken und/oder sorgfältig zu recherchieren und zu prüfen, igitt, wer macht denn so etwas noch.
Wie an anderer Stelle in unseren Blogbeiträgen schon erwähnt, ist es in Deutschland leider seit längerem en vogue, irgendwo etwas zu kopieren und das Kopierte dann ohne kritisches Nachdenken auf der eigenen Webseite einzusetzen. Wenn der Verweis auf die Quelle des Kopierten unterschlagen wird, erachten wir solches Handeln als "k l a u e n".
Die Ergebnisse solchen Tuns findet man zigtausendfach auf deutschen Webseiten; darunter sind sogar - man hält es nicht für möglich - Webseiten von Bundesländern, von vielen anderen Körperschaften öffentlichen Rechts, von Anwälten, von angesehenen Unternehmen und Institutionen, von Universitäten etc. (siehe **).
Viele dieser Webseitenbetreiber verwenden zwar einerseits Fremdlinks auf ihren Webseiten, meinen aber, sie müssten sich davon distanzieren, weil sie mal vom Urteil des LG Hamburg (vom 12.05.1998, AZ 312 O 85/98) "gehört" haben und sich darauf berufen, ohne - so nehme ich an - das Urteil gelesen, geschweige denn verstanden zu haben.
Den Unsinn eines Verweises auf das vorgenannte Urteil verbunden mit einer expliziten Distanzierung könnte m. E. jeder - auch ohne Jurastudium - durch eigenes kritisches Nachdenken verstehen oder an Hand des folgenden Beispiels:
In plakativer Kurzform:
Man läuft mit einem T-Shirt durch die Gegend, auf dessen Front- und Rückseite man in Fettdruck mitteilt: "Ich bin mit Jedermensch befreundet."
Unten am Rand hat man in Kleindruck notiert: "Ich habe mit Jedermensch nichts zu tun und distanziere mich von ihm/ihr und seinem/ihrem Handeln/Reden/Schreiben."
Was würden Sie über den/die T-Shirt-Träger/in denken?
Analog zu den unzähligen LG Hamburg-Hinweisen folgt die Langform des Beispiels bzgl. des Kleindruck-Hinweises:
"Ein Urteil besagt, dass man durch (aktiven) Hinweis auf seine Kontakte/Freundschaft zu Jedermensch ggf. für dessen Tun/Reden/Schreiben mitverantwortlich sei. Das kann gem. Urteil nur verhindert werden, wenn ich mich von Jedermenschs-Tun/Reden/Schreiben distanziere. Ich habe oben auf meine Kontakte/Freundschaft zu Jedermensch hingewiesen.
Für diesen Hinweis gilt:
Ich erkläre ausdrücklich, dass ich keinerlei Einfluss auf Jedermenschs-Tun/Reden/Schreiben habe. Deshalb distanziere ich mich ausdrücklich von Jedermenschs-Tun/Reden/Schreiben und mache mir dies auch nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle meine Freundesbekundungen bzgl. Jedermensch."
Oder wie gefällt Ihnen folgende Variation?
"Ich war bis zum Druck dieses T-Shirt mit Jedermensch befreundet. Menschen sind dynamische Lebewesen. Ob Jedermensch jetzt, während sie das hier lesen, noch der/die ist, den/die ich bis zum T-Shirt-Druck kannte, weiß ich nicht. Ich bin nicht verpflichet, das zu prüfen. Vorsorglich erkläre ich ausdrücklich, dass ich mich von Jedermenschs-Tun/Reden/Schreiben distanziere und mir dies auch nicht zu eigen mache. Sollte ich einen Hinweis auf regel-/gesetzeswidriges Tun/Reden/Schreiben von Jedermensch erhalten, werde ich unverzüglich meine Jedermensch-Kontakte beenden."
Als ich mit der Aktualisierung der Seite begonnen habe, hatte ich zwar eine grobe Idee, aber noch keine genaue Vorstellung, wo ich "landen" würde. Beim Formulieren/Korrigieren etc. kamen neue Gedanken, wie z. B. ...
Was wäre, wenn man den letzten Satz des Langform-Kleindruck-Hinweises auf die deutsche wirtschaftlich-politische Situation übertragen würde?
Es gibt viele Hinweise auf (vermutetes) regel-/gesetzeswidriges Verhalten etc. von Industrie/Wirtschaft/Gesundsheitsbranche/Politik u. a. (siehe z. B. die Berichte des Rechercheverbundes von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung ???wo???.
Wenn manche der Involvierten sich gemäß dem vorerwähnten Beispiel von den sich regelwidrig verhalten habenden Akteuren distanziert hätten (bzw. distanzieren würden), hätten wir Bürger/Steuerzahler vermutlich längst davon erfahren müssen. Getan hat sich meines Wissens nach in dieser Hinsicht jedoch nichts wirklich Berichtenswertes. Leider!
Wer meint, mit einem expliziten Hinweis auf das o. g. Urteil des LG Hamburg und expliziter Distanzierung von gesetzten Fremdlinks die Haftungsfrage gelöst zu haben, unterliegt einem Irrtum. Wer sich mehr dafür interessiert, sollte mal einige Minuten für Recherche investieren; man findet rasch interessante Stellungnahmen, u. a. auf Seiten von IT-Rechtsanwälten (siehe folgende Linkliste).
Verweise auf Besprechungen des Urteils des LG Hamburg (vom 12.05.1998, AZ 312 O 85/98)
1) Dr. jur. Stephan A. Ott, Der Disclaimer: Ein modernes Märchen?
2) Rechtsanwälte Richard & Kempcke GbR, Rostock: Link-Disclaimer
3) Rechtsanwalt Dr. Damm: LG Berlin: Disclaimer «Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 12. Mai 1998 entschieden …» ist nutzlos.
4) Daniel A. Rehbein: Artikel zum Urteil des LG HH vom 12.05.1998
5) Spiegel.de: Marc Störing: Das Märchen vom Disclaimer