Website-Impressum/Pflichtangaben, Teil 2
akt., 30.08.24, HHW
Korrektes Impressum
Hinweis: Je nach dem, wie Sie Gerät (Workstation, PC, Notebank, Tablett, Smartphone) und/oder Ihre Browser gesichert haben, kann es vorkommen, dass manche der Zielseiten, auf die wir Sie hinweisen, nicht erreichbar sein können.
Für diejenigen, die nicht ungeprüft etwas übernehmen wollen, geben wir nachfolgend Hinweise, wie man ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Impressum erreichen kann:
- Das Digitalzentrum Saarbruecken hat einen Leitfaden: Rechtssichere Internetseiten und Onlineshops (Okt. 2021) im "Angebot". Diesen erhalten Sie entweder per Direktdownload => Leitfaden: Rechtssichere Internetseiten und Onlineshops, PDF oder über den
Downloadbereich von KomZetSaar => Leitfaden: Rechtssichere Internetseiten und Onlineshops.
- Einen bzgl. Impressumpflicht lesenswerten Artikel hatte Dr. jur. Stephan A. Ott verfasst. Dieser Artikel ist nur noch via der WayBackMachine erreichbar: Dr. S. Ott: Die Impressumspflicht nach § 5 TMG / § 55 RStV (Sicherung der WayBackMachine vom 28.08.2018; damals waren TMG u. RStV die aktuellen Gesetze; die betreffenden Gesetze haben zum heutigen Zeitpunkt andere Bezeichnungen, inhaltlich sind sie weitgehend gleich.)
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Ausführliche Hinweise findet man auch auf einer Seite der IHK München: 'Checkliste: Rechtssichere Webseite'.
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Eine weitere Quelle zum Thema ist eine Seite der IT-Recht-Kanzlei, München: 'Notwendiger Inhalt eines Impressums'.
- Für Vereine haben wir zudem eine separate Seite: Impressumshinweise für Vereine
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Wer sicher gehen will, kann sich von Anwältinnen/Anwälten (siehe Anm.) entsprechend beraten und/oder ein rechtssicheres Impressum und/oder eine Datenschutzerklärung erarbeiten lassen. Aber seien Sie kritisch. Es gibt Anwälte, darunter sogar Fachanwälte für IT-Recht (siehe Anm.), die nicht nur die vorgenannten Leistungen anbieten, sondern die zudem auch die Überprüfung kompletter Websites hinsichtlich rechtlicher Schwachstellen übernehmen, deren eigene Websites jedoch rechtlich nicht einwandfrei sind.
Diese Anwälte würden, davon sind wir überzeugt, selbstverständlich auch Ihre Website gegen Honorar überprüfen und vermutlich dabei die Schwäche - so eine solche auf Ihrer Website vorhanden wäre - übersehen, die sie auf der eigenen Anwaltswebsite bis heute nicht bemerkt haben.
Was würde geschehen, wenn Ihre Website anwaltlich als rechtssicher bestätigt würde, später jedoch - ohne dass Sie etwas geändert haben - ein Rechtsverstoß von Dritten festgestellt wird, für den Sie zur Kasse gebeten würden? Sie wären u. E. auf der sicheren Seite, denn bekanntlich haften Anwälte für Fehlberatungen.
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Sie beauftragen uns.
Selbstverständlich wissen wir - wie z. B. auch in dieser Artiklenfolge dargestellt -, was beachtet werden muss, damit die gesetzlichen Anforderungen an eine Impressums-und/oder Datenschutzseite korrekt erfüllt werden. Und ebenso selbstverständlich richten wir uns in unserer taglichen Arbeit danach, wenn Impressums- und/oder Datenschutz-Seiten für Mandanten zu erstellen sind. Dazu gehört auch, dass wir die Daten, die Mandanten uns zwecks Eintrag auf Impressums-/Datenschutzseite liefern, prüfen. Falls uns dabei Fehler auffallen, klären wir das mit den Mandanten.
Als Nichtjuristen dürfen wir Ihnen selbstverständlich keine rechtlichen Garantien geben, geschweige denn ein "rechtssicheres Impressum etc." zu sichern. Würden wir das tun, könnten wir uns vermutlich vor anwaltlichen Abmahnungen nicht retten. Eine Haftung ähnlich der von Anwälten können wir Ihnen wir nicht anbieten. Aber: Wir weisen Ihnen auf Wunsch gerne nach, welche Unternehmen und auch Juristen unsere Expertise und Hinweise angenommen haben.
Ein Beispiel: Anfang Sep. 2023 gab es telefonischen Kontakt zu zwei Juristen (Dr. jur.) eines Bundesministeriums. Laut Organigramm sind beide für Staatsrecht u. Staatsorganisationsrecht zuständig. Also meinte ich, davon ausgehen zu können, dass die Frage, ob eine bestimmte Bundesoberbehörde rechtsfähig sei, wie im Schlaf beantwortet werden würde. (Anm.: Ich hatte zuvor im Errichtungsgesetz der Bundesoberbehörde nachgesehen; sie wurde nicht als rechtsfähige gegründet. Wäre dem so, könnte die Behörde in eigenem Namen klagen und verklagt werden.)
Die erste Person reagierte freundlich. Ich erwähne dies, weil manche Bundesangestellten, -beamten anscheinend meinen, sie seien etwas "Besseres", was dazu führt, dass sie meinen, "leicht" arrogant agieren zu dürfen/können. Nachdem ich der kontaktierten Person dargelegt hatte, weswegen ich anrufe (es gab eine Vorgeschichte) und was meine Frage sei, verwies sie mich an eine/n Kollegin/Kollegen; sie könne die Frage mangels Wissen leider nicht beantworten. Hut ab, vor dieser Person; es gibt m. E. nicht viele in solchen Positionen, die so freimütig teilweises Nichtwissen zugeben. Dann Anruf bei der/dem Kollegin/Kollegen. Auch freundliche Reaktion. Auf meine Frage nach dem Rechtsstatus der besagten Bundesoberbehörde wurde geantwortet, Bundesoberbehörden seien per se rechtsfähig, könnten also in eigenem Namen Verträge schließen und klagen und verklagt werden. Ich, der nur "Nebenfachjurist" wagte einer Person, die promovierte/r Volljurist/in ist zu widersprechen, was dazu führte, das mein/e Gesprächspartner/in im Internet recherchierte(!), ferner in einem Staatsrechtskommentar nachschlug und dann mit bestätigte, meine Aussage - Bundeoberbehörden = nicht grundsätzlich rechtsfähig - sei zutreffend war. Er habe also dazugelernt, was mal wieder zeige, man könne lebenslang lernen. Ich beendete das Telefonat mit der "kecken" Bemerkung, wenn mir jemand am Morgen geweissagt hätte, ich würde im Laufe des Tages einer leitenden juristischen Bundesministeriums-Fachperson telefonisch Nachhilfe in Staatsrecht geben, und dann noch pro bono, also kostenlos, hätte ich wohl einen Lachkrampf bekommen. Wir haben lachend das Telefonat beendet, zuvor wurde noch freundlich lachend bestätigt, ich hätte zur persönlichen "Weiterbildung" beigetragen.
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Hinweis: Wir haben das Vorerwähnte sinngemäß mit einem Anwalt (Tätigkeits-/Interessenschwerpunkte: Datenschutz, Urheberrecht, Online-Marketing), der Website-Checks anbietet, telefonisch besprochen. Dabei haben wir dem Anwalt mitgeteilt, uns sei eine rechtlich problematische Stelle auf seiner Website aufgefallen. Die Reaktion des Herrn hat nicht überrascht, sie ist fast typisch. Der Anwalt hätte gerne sofort erfahren, welche Stelle das sei. Nett, oder? Er selbst würde nur gegen Honorar tätig werden, meint aber - sonst hätte er, meinen wir, nicht gefragt - man würde ihm pro bono, also kostenlos, mitteilen, was die Schwachstelle auf seiner Seite ist. Selbstverständlich wurde ihm das Gewünschte nicht mitgeteilt. Allein, dass er den Hinweis auf eine Schwachstelle erhalten hat, könnte er u. E. als freundliche Geste erachten. Wir meinen, für einen Anwalt, der Websitechecks gegen Honorar anbietet, dürfte es kein Problem sein, rechtliche Schwachpunkte seiner eigenen Seite zu erkennen.
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Man schaut sich die Impressumseiten z. B. des Gesetzgebers Bundestag, von Bundesgerichten (z. B. Bundesgerichtshof - BGH), der Bundesnotarkammer oder z. B. eines landeseigenen Unternehmens HA Hessen Agentur GmbH etc. an.
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Sie nutzen einen der im Internet zu findenden Impressumgeneratoren
In einer früheren Version dieser Seite gab es hier Links zu Impressumgenerator-Seiten. Wir haben die diversen Angebote getestet und raten davon ab. Wenn man bedenkt, dass bei fast allen diesen Angeboten "im Hintergrund" Juristen beteiligt sind, ist es u. E. mehr als bedenklich, dass fast alle Ergebnisse mängelbehaftet sind. Deswegen haben wir die Links entfernt. Es würde unserem eigenen Arbeitsethos und hohem Qualitätsanspruch widersprechen, Ihnen via Links etwas gleichsam zu empfehlen, was wir selbst nicht nutzen würden.
Sollten Sie dennoch einen Impressumgenerator verwenden wollen, dann - in Ihrem eigenen Interesse - nur solche, die von IT-Recht-Juristen fachlich begleitet werden, wobei auch dadurch nicht sichergestellt ist, dass nicht doch Unsinniges/Unpassendes in dem automatisch erstellten Mustertext erscheint.
(Anm.: Selbstverständlich können wir Letzteres klar belegen. Wir verzichten hier jedoch darauf, denn wir möchten a) vermeiden, dass die jeweiligen Juristen sich evtl. in Ihrer Berufsehre gekränkt fühlen könnten, und b) wir würden diese Juristen für lau schlau machen ... und das muss u. E. nun wirklich nicht sein.
Sollten Sie anderer Ansicht sein, teilen Sie uns diese bitte mit.)
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in Bearbeitung ...
Bitte beachten:
Beim sogenannten Mittelstand-Digital Zentrum Saarbrücken (tatsächl. handelt es sich dabei um das Unternehmen ZeMA – Zentrum für Mechatronik und Automatisierungstechnik gGmbH) ist man anscheinend etwas nachlässig in der Pflege der Websites. Je nachdem wie gut Sie, Leser/in dieser Ausführungen, Ihr Computersystem/Ihren Browser geschützt haben, kann es passieren, dass vor einem Zugriff auf die Digital Zentrum-Seite gewarnt wird, z. B. weil das Https-Zertifikat nicht aktuell oder passend sein könnte.
Im Übrigen, der Leitfaden wurde von Anwälten erstellt, die - pardon - meinen, sie würden sich im Metier bestens auskennen; zumindest agieren sie so ggü. Mandanten. Tatsächlich gibt es im Leitfaden Schwachstellen in den Ausführungen und bei den Musterimpressen. Ich werde echte Websiteimpressen, die das wiedergeben, was in diesem Leitfaden dargeboten wird, einigen zuständigen Aufsichtsbehörden (das sind Landesmedienanstalten) zur Prüfung vorlegen und hier dann berichten, wie die Landesmedienanstalten geprüft haben. Falls sie so prüfen, wie ich meine, sie auf Basis der gesetzlichen Vorgaebn prüfen müssten, müsste der Leitfaden überarbeitet werden.