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Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt
oder: "Rechtliche Hinweise für Anwälte"

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05.05.2018; überarb. 04.08.2024, HHW
Wer einen Text, ein Foto, ein Gemälde, ein Musikstück etc. von anderen z. B. auf der eigenen Website nutzt, ohne die Quelle anzugeben, vermittelt gleichsam den Eindruck, selbst der Urheber des Werkes zu sein. Oftmals machen die Verwender daran sogar Urheberrechte geltend, in dem sie entsprechende Hinweistexte verwenden, die nicht selbst erstellt, sondern von anderen Seiten entnommen wurden (siehe **). Die "entnommenen" Texte sind i. d. R. nicht gemeinfrei.
(**): Solches Tun kann man als zumindest unlauteres Verhalten bezeichnen; man könnte es aber auch noch drastischer - z. B. als Klauen - bezeichnen. Vermutlich werden viele Leser jetzt den Kopf schütteln: "Na, so was tut man doch nicht!". Was meinen Sie?

Auf vielen deutschen Webseiten kann man feststellen, dass deren Betreiber (dazu gehören Anwälte, Apotheker, Ingenieure, Webagenturen, Kommunen, Parteien, Universitäten, Schulen u. a.) anscheinend keine Skrupel haben, auf einer anderen Webseite etwas zu klauen (neudeutsch: "copy") und das Geklaute, ach pardon: das Kopierte, - ohne kritische Prüfung desselben - auf einer eigenen Seite einzusetzen (neudeutsch: "paste").

Wenn man also auf Impressumsseiten von z. B. Anwaltskanzleien juristischen Unsinn sieht, könnte man gewisse Schlußfolgerungen bzgl. der Fachkompetgenz dieser Anwälte ziehen. Zumindest könnte man den Eindruck gewinnen, diese Kanzleien (mithin deren verantwortliche Berufsträger) würden es mit gewissen rechtlichen Dingen nicht so genau nehmen.

Aus, wie ich meine, naheliegenden Gründen finden Sie hier keine Links zu Webseiten solcher Kanzleien. Ich empfehle Ihnen jedoch, sich die Webseiten von Anwälten genau anzusehen, bevor Sie der Versuchung erliegen, einen Anwalt zu beauftragen, der juristischen Unsinn auf seiner (Impressums-)Seite darbietet, wie z. B. "Kostennoten z. B. wegen einer anwaltlichen Abmahnung werden bei fehlender vorhergehender Kontaktaufnahme wegen Verletzung der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.". Falls Sie neugierig sein sollten, suchen Sie nach diesem Zitat.

In der Ergebnisliste weit vorne werden Sie m. E. den Artikel "Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!?" von Prof. Dr. jur. Nennen finden, in dem dieser darlegt, weshalb die erwähnte Kostennoten-Notiz ohne Bedeutung ist. An Hand des Urteils des OLG Hamm v. 31. Januar 2012 – I-4 U 169/11 zeigt er auf, dass die Verwendung einer solchen Notiz "nach hinten losgehen" könnte.

Bei Trusted Shops gibt es aus 2017 einen Artikel zum selben Thema. Darin wird nicht nur auf das im Nennen-Artikel erwähnte OLG Hamm-Urteil verwiesen, sondern auch auf weitere entsprechende Urteile aus den Jahren 2013 - 2017. Ich war leicht überrascht, zu sehen, dass in dem Trusted-Shops-Artikel auch folgende Überschrift "Rechtliche Hinweise für Anwälte" (samt zugehörigem Begleittext) erwähnt ist. Auf diversen Webseiten sind wir zuvor auf - pardon - diesen Unsinn gestossen, was die Aktualisierung meiner Anmerkungen veranlasst hat.

Weit vorne in der Suchergebnisliste finden Sie wahrscheinlich auch Hinweise auf entsprechende Artikel eines Anwalts aus Mainz. Den Herrn habe ich im Herbst 2022 auf einige Schwachstellen seines Websitesüberprüfungsangebots hingewiesen, er rief auch umgehend zurück, eine weitere Reaktion, z. B. eine Mail mit einem 5-Buchstabenwort, gab es nicht.
Unabhängig davon liegt es mir fern, per Link zu dem erwähnten Artikel gleichsam Werbung für diesen Anwalt zu machen, wenn der Leser am Ende des Artikels auf das letztlich kostenpflichtige Websiteüberprüfungsangebot des Anwalts bzw. seiner GmbH hingewiesen wird.

Auch von mir können Sie ein für Sie inhaltlich und kostenmäßig interessantes Angebot für die sorgfältige Überprüfung Ihres Internetauftritts hinsichtlich bestehender Pflichtdatenschwachstellen u. a. m. erhalten.

Nach dieser Abschweifung zurück zum Thema "Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt.": Falls Sie nach den in meinen Hinweisen erwähnten Begriffen suchen, könnten in der Ergebnisliste auch Kanzleien aufgeführt werden, (Anm. 1), die damit werben, den Mandanten würde "effizient und kompetent geholfen" bzw. sie würden ihren "Beruf als Berufung" verstehen, würden "für Fachwissen" stehen und ihr "Können und eigenes Netzwerk an ausgewählten Kollegen" würde Ihnen "als Mandant eine gleichbleibend hohe Qualität und Professionalität für die Lösung Ihrer Probleme" garantieren.

Das sind hehre Worte! Dass solcherart werbende Anwälte für Sie tätig werden, daran besteht kein Zweifel. Aber Sie wissen sicherlich, wie das in Deutschland ist: Anwälte/Steuerberater/Ärzte werden i. d. R. nur tätig, wenn Sie zuvor die Anwalts-/ Steuerberatervollmacht unterschrieben haben bzw. Ihre Krankenversicherungskarte vorgelegt haben.
Erst wenn der finanzielle Aspekt vorab eindeutig geklärt ist, sind die Vertreter dieser Berufsgruppen bereit, Sie zu beraten/zu behandeln. Ob Sie aber auch wirklich gut/kompetent beraten und behandelt werden, steht auf einem anderen Blatt.

Bei Kanzleien, aber auch Arztpraxen, bei denen mir teilweise nicht unerhebliche Mängel auf der Webseite auffallen, kann ich nicht verhehlen, dass "leichte" Zweifel an der Sorgfalt und dem Arbeitsethos der Berufsträger berechtigt sein könnten.

Als betrüblich, ja sogar peinlich erachte ich es, wenn ich rechtlichen Unsinn und sonstige unschöne Fehler auf Internetauftritten von Körperschaften des öffentlichen Rechts (KdÖR) sehe. Ich meine, zumindest den leitenden KdÖR-Mitarbeitern, die man in gewisser Weise auch als Angestellte von uns Steuerzahlern bezeichnen könnte - lassen Sie sich mal überraschen, wenn Sie einen solchen Gedanken einmal ggü. einem (leitenden) KdÖR-Angestellten/Beamten äußern ... - sollte es ein ganz besonderes Anliegen sein, inhaltlich, rechtschreibtechnisch und rechtlich fehlerfreie Internetauftritte zu haben. Die Praxis sieht - leider - in sehr vielen Fällen ganz anders aus.

Anm. 1: Sollten Sie keine Kanzleien mehr finden, die die unsinnige Kostennoten-Notiz in ihrem Impressum haben, könnte das bedeuten, es wurden dort (endlich, vielleicht sogar unter Anwendung von juristischem Sachverstand für eigene Zwecke) die Aussagen in der eigenen Internetpräsenz qualitätsüberprüft und korrigiert.