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Pro-Bono-Hinweise - Nein, danke!





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10.11.2020; upd., 10.08.2024, HHW
Allen, die Websites betreiben, dürfte m. E. bekannt sein, dass auf diese rund um die Uhr weltweit von jedem zugegriffen werden kann. Für Websites (Domains) wird geworben, z. B. auf Fahrzeugen, in Printprodukten (Zeitungen, Magazinen, Büchern etc.), auf Plakatwänden, im Fernsehen, und selbstverständlich im Internet selbst. Somit dürften Websitebetreiber (Diensteanbieter) sich nicht wundern, wenn beliebige, Ihnen unbekannte Personen, irgendwie auf die Website der Betreiber gelangen.
Dass Websitesbesucher sich Websites vielleicht auch kritisch ansehen und sich über Schwächen, wie falsche und/oder nicht vorhandene (Pflicht-)Daten, sprachliche und/oder orthografische Fehler, tote Links oder Informationen, die Fragen gleichsam provozieren u. a. m., wundern bzw. dazu Fragen stellen, sollte m. E. für Web-Diensteanbieter eigentlich Basiswissen sein.
Aber deutsche Website-Betreiber haben diesbezüglich anscheinend eine dünne Haut. Eidgenössische und österreichische Web-Diensteanbieter sind - so meine Erfahrung - sogar ggü. einem Deutschen diesbzgl. wesentlich offener, konstruktiver und selbstkritischer.

In den vergangenen Jahren habe ich öfter mal den „kleinen Dienstweg“ (Telefon) gewählt und tue es - ich bin (leider) ein altruistischer, alter Narr - ab und zu auch heute noch, um den im Impressum benannten Website-Verantwortlichen freundlicherweise kurz Hinweise auf m. E. peinliche Website-Schwächen zu geben. Wiewohl auch Rechtschreibschwächen peinlich sein können, m. E. vor allem, wenn

Welche Website-Schwachstellen, die m. E. von jeder Person, die über grundlegende, hinreichende erachte ich als peinlich? Wiewohl wir uns mit Namen vorstellen und der Grund des Anrufs bzw. unsere Frage sofort klar und deutlich mitgeteilt wird/wurde, woll(t)en die Angerufenen in 9 von 10 Fällen wissen, wer man sei, ob Privatperson oder Unternehmer (als ob dies etwas an der Art der Frage bzw. den zielgerichteten Hinweisen ändern würde), weshalb man auf die Website gekommen sei, was man beabsichtige etc. Wenn wir dann das zuvor Gesagte langsam wiederholen, geht der "Zirkus" von neuem los: Wer sind Sie? Was wollen Sie? Was beabsichtigen Sie? (Ein Beispiel dazu: siehe Anhang).

Interessant wird es, wenn die Kontaktierten wissen möchten, weshalb man sich deren Website anschaue. Wenn man dann zurückfragt, ob er/sie etwa auch von einem/einer Zeitungs-, Magazin-, Buch-Leser/in wissen möchte, weshalb er/sie darin lese, wird es in der Telefonleitung still (oder das Gespräch wird beendet).
Alles in allem habe ich den Eindruck, es gehört in Deutschland anscheinend nicht mehr zum guten Ton, genau zuzuhören.

Ganz „toll“ war/ist es immer dann, wenn die Angerufenen wünschen, von uns per Mail genaue Hinweise zu erhalten, was fehlerhaft sei. Wir sollen also Arbeitszeit aufwenden, um die Angerufenen kostenlos auf deren Website-Mängel hinzuweisen, für die sie selbst bzw. deren Web-Dienstleister verantwortlich sind und finanziell be-/entlohnt werden. Wenn wir dann antworten: Pro bono - Nein danke! sind die meisten "leicht" pikiert.

Als besonders "nett" empfinden wir es, wenn uns die Gesprächspartner mitteilen, die eigene Website sei von Juristen bzgl. der rechtlichen Aspekte als einwandfrei bewertet bzw. freigegeben worden. Würde das zutreffen, wäre also sorgfältig geprüft/gearbeitet worden, könnten Websitebesucher m. E. nicht über rechtliche und/oder orthografische oder andere Schwachstellen "stolpern".

Anscheinend sind für sehr viele Personen, wie z. B. Minister, Ministerpräsidenten, Hochschullehrer, Verbands-/Unternehmens-/Behördenjustiziare, Gerichtspräsidenten, Anwälte, Notare etc., seien sie im oder außer Dienst, die als Juristen und/oder Politiker u. a. mit Gesetzgebung, Rechtsprechung und/oder juristischer Ausbildung zu tun haben, die für Websites geltenden, u. E. einfachen deutschen Rechtsgrundlagen zu kompliziert. Wäre es anders, würden uns nicht fast täglich unschöne (passender wäre: dilettantische) rechtliche Mängel auf den Websites auffallen, für die viele der zuvor Genannten zuständig/verantwortlich sind.

Auf unserer Website online-kompetenz-in-deutschland.de sollen nach und nach Beispiele vorgestellt werden, die sich gut eignen würden für ironische Anmerkungen im Rahmen von z. B. Extra3 oder der Heute Show: Es gibt z. B. ein Institut, dessen Vorstandsmitglieder folgende berufliche Positionen innehaben: Staatssekretär, Justiziare von Rundfunkanstalten und Direktor einer Landesmedienanstalt(!), also einer Einrichtung, zu deren Aufgaben es u. a. gehört, Website-Impressen auf Korrektheit zu prüfen. Man dürfte/sollte erwarten, dass das Institutsimpressum einwandfrei ist. Dem ist nicht so; außer Adresse und einem Teil des Namens entspricht nichts den gesetzlich geforderten Pflichtdaten!

Wer jetzt meint, dieses als einen Hinweis für die Zunahme des Inkompetenz- und Verdummungskoeffizienten bzw. des Arbeitserledigungsschlampigkeitskoeffizienten in der BRD (egal in welchen Gesellschaftskreisen) deuten zu können, liegt m. E. nicht völlig daneben.

Häufig wurde/wird als Argument für die rechtlichen Website-Schwachstellen auf die für Websites geltenden (angeblich) komplizierten gesetzlichen und rechtlichen Regelungen verwiesen.
Kann das zutreffen? Ich meine NEIN!

Für ein Website-Impressum sind im Wesentlichen zwei Gesetze zu beachten:
1) § 5 Allgemeine Informationspflichten des DDG (Digitale-Dienste-Gesetz), bis Mitte Juni 2024: TMG,
und
2) § 18 Informationspflichten und Auskunftsrechte des MStV (Medienstaatsvertrag).
(siehe auch: Website-Impressum/Pflichtangaben, Teil 1, Website-Impressum/Pflichtangaben, Teil 2 oder die Ausführungen zur Impressumspflicht der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV).

Wenn Sie ca. 10 - 15 Min. investieren und zumindest die beiden Gesetzestexte und den MMV-Artikel lesen, werden Sie m. E. erkennen:
a) Ein Website-Impressum muss im Wesentlichen die Daten enthalten, die bei privaten oder geschäftlichen Briefen/Rechnungen als Absenderangaben enthalten sind.
b) Die beiden Gesetze sind nicht schwieriger zu verstehen, als das, was man an gesetzlichen u. rechtlichen Regelungen z. B. für den Führerschein lernen und beherrschen muss.
Bekanntlich benötigt man für diesen kein Jurastudium, muss jedoch Ausbildungs- u. Prüfungskosten leisten. Ebenso benötigt man m. E. für die rechtlichen Website-Regelungen kein Jurastudium, sollte aber lesen, selbst kritisch denken, recherchieren, ggf. Fragen stellen können und wissen - analog zur Teilnahme am Strassenverkehr (nachdem man erfolgreich die Führerscheinprüfung bestanden hat) -, dass man selbst für die Beachtung der Regeln verantwortlich ist. Woraus folgt: Wer die Regeln nicht beachtet, könnte zur Kasse gebeten werden.
Das alles gehört m. E. zum Allgemeinwissen; zumindest beim Thema Teilnahme am Strassenverkehr dürfte es jedem Strassenverkehrsteilnehmer bewusst sein. Wie kann es sein, dass viele meinen, beim Thema Beachtung der rechtlichen Websiteregeln könnte das nicht so sein?

Ein m. E. "nettes" Erlebnis aus 11/2020 finden Sie unten als Anhang.

Weil telefonische Reaktionen, wie oben geschildert, nervend werden, je öfter ich sie erlebe, und weil es in Deutschland wohl auch nicht mehr zum guten Stil zu gehören scheint,
  1. sorgfältig in eigenen Belangen (Website-Daten) zu arbeiten bzw.
  2. die Leistung von Auftragnehmern (hier: Web-Dienstleister) selbst kritisch zu prüfen und
  3. zumindest 5 Buchstaben für wertvolle, zielführende und sogar kostenlose Hinweise zu „spendieren“ (nur in ca. 1 % aller Fälle gab es eine anerkennende Mailreaktion und nur zwei haben uns bisher mal postalisch angenehm überrascht),
versuche ich meiner altruistischen Narretei nicht mehr allzu häufig nachzugeben, also entgegen dessen zu handeln, wozu der derzeitige Bundespräsidenten immer mal wieder in Reden auffordert: Ehrenamtliches Engagement zu Gunsten der Gesellschaft. (Der Link führt nicht zu den entsprechenden Reden des Bundespräsidenten, sondern zu einer Seite mit eigenen Gedanken zum Thema.)
und nicht mehr anderen, z. B. Flüchtlings- oder anderen Hilfsinitiativen (z. B. Ukraine) oder (gemeinnützigen) Vereinen Pro-Bono-Hinweise, z. B. hinsichtlich teilweise peinlichen Webseitenmängeln, zu geben.

Bisher habe ich es unterlassen, all diejenigen (darunter auch viele öffentliche Einrichtungen) zu veröffentlichen, die meine zielführenden Hinweise gerne und stillschweigend angenommen und umgesetzt haben, die es jedoch für nicht notwendig erachteten, die im Absatz zuvor erwähnten 5-Buchstaben zu "spendieren".

Zielführender könnte es sein, all jene, die durch nicht rechtskonforme Websites auffallen, auf die Mängel aufmerksam zu machen und ihnen Hinweise zu liefern, was geändert werden muss, ferner sie aufzufordern, dafür ein gewisses Honorar zu leisten. Oder man könnte die Aufsichtsbehörden informieren. Es gibt genügend Anwaltskanzleien, die gut davon leben, ihre sogenannten Mitgliedsleistungen zu verkaufen, weil sie warnen, im Falle von nicht rechtskonformen Websites könnten möglicherweise hohe Bussgelder der Aufsichtsbehörden die Folge sein.



Anhang: Ein "nettes" Erlebnis vom 20.11.2020
zugleich Anlass für die (damalige) erste erste Version des Artikel "Pro bono - Nein danke!":
Auf einer Seite eines jungen und kleinen Biotechnologie-Unternehmens findet man: "Backed by ..." und darunter sind mit jeweils aktivem Link unterlegte Logos eines englischen Startup-Investment-Unternehmens, einer Fraunhofer-Forschungseinrichtung in Baden-Württemberg und des BMWI ("gefördert durch").
Auf der Website eines anderen Organisationsberatungsunternehmens ('OBU') las ich zuvor, dieses habe das Startup bei der Firmengründung etc. begleitet (selbstverständlich gegen Honorar).
Ich wollte mich mit dem Startup in Verbindung setzen, hätte zuvor aber gerne erfahren, was "Backed by ..." bzgl. des Fraunhofer-Instituts bedeutet. Den Leiter (Head of ..) des Instituts erreichte ich nicht, jedoch die für Public Relation zuständige Person, die bzgl. der Bedeutung des "backed by" nicht weiterhelfen konnte, jedoch meinte, sie hoffe, ich würde sozial ggü. dem Startup agieren (ich hatte erwähnt, zuvor einen Prof. Dr. jur. {=> OBU-Aufsichtsratvorsitzender} pro bono beraten zu haben) .
Am Morgen des 20.11.20 rief der Fraunhofer-Institutsleiter an. Ich erwähnte, am Tag zuvor mit der Public Relation-Person telefoniert zu haben und legte m. E. deutlich dar, weshalb ich versucht hatte, den Anrufer zu erreichen. Der Herr schien aber nicht zu verstehen (oder etwa, nicht verstehen zu wollen?). Ich wiederholte das Anliegen und erwähnte den Namen des Startup-Gründers. Aber das half nichts. Stattdessen wollte der Anrufer wissen, wer ich sei etc.; also - siehe oben - die mir nur zu bekannte, anscheinend typisch deutsche Reaktion, was ich dem Anrufer auch so mitteilte. Als ich dann sagte, ich hätte doch meinen Namen genannt und im Übrigen würde es an der Frage nichts ändern, egal ob ich diese als Privatperson oder als Unternehmer oder als was auch immer stellen würden, gefiel das dem Anrufer anscheinend nicht, denn er beendete das Telefonat unvermittelt und grußlos.
Was könnte man aus diesem Verhalten schließen? Vielleicht, dass der Herr keine gute Kinderstube hatte oder wenn doch, dass - aus welchen Gründen auch immer - ihm Anstand und Stil abhanden gekommen sind oder soll man annehmen, der Herr meint, als Prof. Dr. und Fraunhofer-Institutsleiter sei ein solch arrogant-überhebliches Verhalten seiner beruflichen Position angemessen?

Wie dem auch sein, dass man infolge solch "netter" Erfahrungen "irgendwann" das eigene Handeln ändert, könnte für Sie, als Leser, vermutlich nachvollziehbar sein.