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Sonderseite: Bundesrat-Impressum

akt., 16.08.2024, HHW

Kommunikation im März/April mit Referenten des Bundesrates wegen dessen Impressum
oder: Lehrstück zur Fachkompetenz von Bundesrat-Mitarbeitern, wie z. B. Pressereferenten und Juristen.


Vorbemerkung: Mir sind unzählige Websites des Bundes und von Bundeländern bekannt. Wie hier an anderer Stelle erwähnt, sind die meisten hinsichtlich der Angaben im Website-Impressum und oft auch hinsichtlich der Datenschutzerklärung fehlerhaft. Wie kann das sein? Die für Websites geltenden rechtlichen Regelungen können von 16-Jährigen innerhalb von max. 15 Min. verstanden und korrekt angewendet werden. Ferner: Es gibt 14 Medienanstalten, die Impressums-Prüfbehörden für die

Zu meinem Kontakt mit einem Pressesprecher des deutschen Bundesrates:

Um mich auf einen Termin mit einer Geschäftsführerin einer Rheinland-Pfalz Landesstiftung vorzubereiten, wollte ich wissen, wie das TMG (seit Mitte Mai 2024: DDG) im Bundesrat behandelt wurde, ob es ein Zustimmungs- oder Einspruchsgesetz war.
Da ich dazu weder offline (also in Kommentaren) noch online, auch nicht via Suche im Bundesanzeiger, etwas gefunden hatte, öffnete ich die Seite des Bundesrates (wunderte mich über mich selbst, diese vorher noch nie "besucht" zu haben),
- wechselte auf die Impressumsseite,
- hatte mal wieder ein Aha-Erlebnis (noch 'ne Bundeseite, deren Pflichtdaten nicht korrekt sind, was beweist, wie "kompetent" manche Politiker und Bundesbeamte sind), siehe ...
Impressum des Bundesrates vom 20.03.2024
und wählte die Rufnummer der dort genannten Person.
Es meldete sich jemand anderes, der sich als Pressereferent vorstellte. Nachdem ich den Anlaß meines Anrufs erwähnte hatte, sagte der Herr, er wäre gerne behilflich, mir zur der gewünschten Information zu verhelfen. Das war doch eine nette und willkommene Antwort. Zum Schluß des Telefonats habe ich erwähnt, das Impressum des Bundesrates als peinlich für diesen, ja letztlich für das ganze Land, zu erachten. Was der Herr mir darauf antwortete und wie es dann weiterging, erfahren Sie im nachfolgenden Text.

Bevor ich die Mail an den Pressereferenten sandte, versuchte ich eine verantwortliche Person, am besten wäre eine Juristin/ein Jurist gewesen, in der Verwaltung des Bundesrates telefonisch zu erreichen. Wenn ein Pressereferent mitteilt, das - m. E. peinliche - Impressum sei rechtlich geprüft und freigegeben, muss es rechtliche versierte Personen geben, die das "abgesegnet" haben. Ich erreichte keine, aber das, was ich mir teilweise von manchen Angewählten (im Range Referatsleitung, Ministerialrat, Ministerialdirigent) anhören dürfte/musste, war hinsichtlich der überheblichen (arroganten) Einstellung der Person aufschlußreich.

Nach den Telefonaten sandte ich am 20.03.24 folgenden Text (hier in "Kurzfassung") per Mail an einen Bundesrat-Pressereferenten: Meine komplette Mailkommunikation mit dem Bundesrat gibt es als PDF zum Download am Ende der Seite.
Mailbeginn
"da ich gerade einen Rückruf von 030 189100...0 NNN erhalten habe, geht diese Mail als CC auch an Ihren Kollegen.
Als Antwort zu meinem nicht gerade netten Kommentar zum Impressum durfte ich von Ihnen erfahren, die Aussage "Dieser Internet-Auftritt wird verantwortet vom Sekretariat des Bundesrates." (was nichts anderes bedeutet, als dass das Sekretariat des Bundesrates Diensteanbieter ist), sei rechtlich abgesichert. Nun denn, ich habe Zweifel. Auf meine Frage, welche Bundesratsabteilung bzw. welche Bundesratsjuristen dafür verantwortlich/zuständig seien, teilte mir Herr W... mit, die Presseabteilung sei zuständig. Nachfrage: Gibt es bei der Presseabteilung entsprechende Juristen? Antwort keine.
Ich lerne auch in meinem Alter noch gerne dazu und bitte Sie, mir die Rechtsgrundlage (oder Verordnung etc.) mitzuteilen, aus der sich zweifelsfrei ergibt, dass das Sekretariat des Bundesrates zivilrechtlich ein rechtsfähiges Rechtssubjekt ist, das unter eigenem Namen klagen und verklagt werden kann (siehe z. B. § 50 ZPO) und somit Diensteanbieter sein kann.
Sie sind in einer Zwitterstellung: Einerseits Angestellter oder Beamter des Bundesrates, andererseits aber - wie ich - Bürger und Steuerzahler. Mein Rat: Vergessen Sie als Bürger und Steuerzahler nicht, kritisch zu denken. Wenn Sie das beachten, werden Sie, m. E. leider, sehr schnell feststellen, dass öffentliche Bundes-/Landeseinrichtungen (auch der Bundesrat) manche, von gewählten Volksvertretern beschlossenen Gesetze, wie z. B. TMG, überwiegend nicht beachten. Wie kann so etwas sein? Es gibt doch mehr als genügend gut bestallte Juristen in den Behörden. Sind die etwa alle betriebsblind oder verstehen die das TMG nicht. Es deutet leider einiges auf das Letztere hin.
Im Übrigen: Da ich es nicht als meine Aufgabe erachte, Mitarbeiter einer von mir als Steuerzahler mitfinanzierten öffentlichen Einrichtung für lau (pro bono) schlau zu machen, teile ich Ihnen heute nicht mit, wie die Lösung sein muss.
Mit Spannung erwarte ich gerne die kompetente Antwort eines kompetenten Bundesratsjuristen bis bitte 27.03.24. Ein/e fähiger Jurist/in dürfte für die Antwort und die Lösung nur max. 15 Min. benötigen!
Sollte ich mich mit meiner Einschätzung täuschen, werde ich in aller Form für meinen "netten" Kommentar um Entschuldigung bitten, ja ich würde dies sogar auf einer unserer Websites zusammen mit der Bundesratsantwort veröffentlichen oder dem Portal Frag-den-Staat zwecks Publikation zur Verfügung stellen. Selbiges gilt aber auch, falls die Bundesratsantwort belegen sollte, dass ich mich nicht getäuscht haben sollte (was ich annehme). Dann müssten im Prinzip Sie um Nachicht für Ihre "nette" (nicht zutreffende Antwort) bitten. Und m. E. müssten/dürften Sie denjenigen, die Sie zu einer solch netten (m. E. ganz und gar rechtlich nicht zutreffenden Antwort) verleitet haben, "auf die Füße treten" bzw. sollte die Antwort in meinem Sinne sein, wäre dies ein Beweis für Sie, dass Sie sehr vorsichtig ggü. solchen "Zusicherungen" von - pardon, jetzt bin ich böse - angeblich rechtlich kompetenten Personen sein sollten.
Ich gehe noch einen Schritt weiter: Mit der Aussage, so wie das Impressum derzeit ist, sei alles rechtlich einwandfrei, würde der Bundesrat sich m. E. sehr blamieren, denn - den Test habe ich am vergangenen Wochenende gemacht - 16-jährige Schüler einer IGS (Integrierte Gesamtschule) können nach nur 10 Min ganz allgemeiner Einführung und anhand einer simplen Organigrammskizze zutreffend argumentieren, weshalb ein Impressum, wie das des Bundesrates, nicht korrekt sein kann, denn das wäre so als wenn ein Sekretariat einer Schule Dienstanbieter der Schulwebsite wäre. Dass das rechtlich nicht sein kann, müssten m. E. sogar Sie sofort für zutreffend erkennen (falls nicht, na ja, ich unterlasse entsprechenden Kommentar ...).
Hinweis: Das derzeitige Impressum wurde in zwei für jeden zugänglichen öffentlichen Online-Archiven gesichert.
(siehe: archiviertes Bundesrat-Impressum vom 20.04.2024, auf archive.org archiviertes Bundesrat-Impressum vom 20.03.2024)
Also: Ich bin auf die Bundesratsantwort gespannt."



b) Mailantwort vom 28.03.2024 des Bundesrat-Referenten (CC-Mailempfänger), der am 20.04.24 zurückgerufen hatte:

" ... vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich habe diese an das Justiziariat sowie die Datenschutzbeauftragte des Hauses weitergeleitet. Die Angaben im Impressum werden geprüft und dem Prüfergebnis entsprechend angepasst. Gerne melde ich mich nach der Bearbeitung bei Ihnen mit dem Ergebnis. Nochmals Danke für Ihren Hinweis."



c) Mailantwort vom 29.04.2024 des Bundesrat-Referenten (siehe b)
"vielen Dank für Ihre Geduld. Das Impressum auf den Seiten des Bundesrates ist aktualisiert worden. https://www.bundesrat.de/DE/service-navi/impressum/impressum-node.html
Haben Sie Fragen oder Anregungen dazu, freue ich mich über Ihre Nachricht."



d) Meine Mailreplik vom 29.04.2024:
"danke für Ihre Antwort. Ich wunderte mich schon, dass es so lange dauerte. Beim Telefonat nach Ihrer Mail erwähnten Sie, dass durch meinen Hinweis zumindest festgestellt worden sei, dass keine vertretungsberichtigte Person im Impressum benannt sei.
Das war eine nette Mitteilung, ließ sie doch erkennen, dass die Aussage Ihre Kollegen Mandel "alles rechtlich geprüft und korrekt" leider nur - pardon - "hole Luft" war. Es wundert mich, dass Ihr Kollege bis heute nicht den Mumm hatte, mir ne kurze Mail zu senden mit z. B. "... tut mir leid, meine Aussage "das Impressum ist rechtlich geprüft und korrekt" war nicht zutreffend, ich konnte aber nichts anderes sagen, weil man mir mitgeteilt hatte, es sei alles rechtlich korrekt."

Einen Punkt, der geändert wurde "Vertretungsberichtigte Person: Der Bundesrat wird durch seine Präsidentin vertreten." hätte ich Ihnen schon am Tag meiner ersten "netten" Mail 😉 mitteilen können, dann hätte man vielleicht nicht fünf Wochen dafür benötigt. Aber ich habe es als Freiberufler und Nebenfachjurist nicht als meine Aufgabe erachtet, dem von uns Steuerzahlern finanzierten Bundesrat pro bono genau mitzuteilen, was hinsichtlich Impressum Sache ist.
Das gilt noch immer.

Weshalb erwähne ich das? Nun, ich habe gerade herzhaft gelacht, als ich das "korrigierte" Impressum sah. Anscheinend gibt es auch beim Bundesrat - pardon - "tolle, kompetente" Volljuristen, die von einfachen, rechtlichen Sachverhalten keine Ahnung haben könnten.
Mehr verrate ich Ihnen heute nicht. Bei Gelegenheit werden Sie erfahren, was ich meine."



BR-Mail-PDF
Das folgende PDF-Dokument enthält meine Mailkommunikation mit dem deutschen Bundesrat (März/April 2024) (Personennamen wurden entfernt).

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