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Ehrenamtliches Engagement zu Gunsten der Gesellschaft



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akt., 10.09.2023, HHW
Die Idee zu einem Beitrag zu diesem Thema kam spontan, als ich am Morgen des 07.07.23 im Beitrag Pro Bono - Nein Danke.html einen Hinweis auf Reden des derzeitigen Bundespräsidenten zum Thema ehrenamtliches Engagement zu Gunsten der Gesellschaft eingefügt habe.

Auf ehrenamtliche Tätigkeit wird m. E. allzu leicht und gerne hingewiesen (zumindest erlebe ich das so bei Telefonaten), z. B. von Parteikreisverbandsgeschäftsführern, die hauptamtlich tätig, also angestellt sind!

Was könnte es bedeuten, wenn Menschen von mir, einem Freiberufler, kostenlos Hinweise hinsichtlich des Webauftritts möchten, für den sie verantwortlich sind, darauf hinweisen, ehrenamtlich tätig zu sein?

Es kann, meine ich, nicht bedeuten, dass diese Menschen gezwungen wurden, sich ehrenamtlich zu engagieren. Vielmehr engagieren sie sich freiwillig, aus welchen (persönlichen) Gründen auch immer. Solche Gründe könnten z. B. sein, dass man sich "toll" fühlen könnte, als Geschäftsführer/in oder gar Präsident/in eines Vereins agieren zu können. Wenn solche Gründe zutreffen würden (Anm.: Ich vermute, in den meisten Fällen ist es so.), ist für mich jeglicher Verweis auf "ehrenamtlich tätig" eine hohle Phrase, denn: Wer nicht ehrenamtlich tätig sein will, sollte es sofort bleiben lassen!

Wer sich ehrenamtlich engagiert und dies als gleichsam um Verständnis erheischendes Argument verwendet, wenn er/sie auf Mängel angesprochen wird, nach dem Motto "ich bin ehrenamtlich tätig, also kann ich mich nicht auskennen, in all den Dingen, für die ich qua Amt zuständig bin.", der sollte, meine ich, sein Ehrenamt "an den Nagel" hängen. (siehe dazu auch: Anhang)

Sich ehrenamtlich zu engagieren, bedeutet für mich, genauso sorgfältig und verantwortungsvoll beim ehrenamtlichen Engagement zu sein, wie man es im selbständigem oder nichtselbständigen beruflichen Umfeld zugunsten der Auftraggeber/des Arbeitgebers sein muss bzw. sollte.



Anhang:
Auf der Impressumsseite eines Tennisvereins fielen mir Mängel hinsichtlich der Pflichtdaten auf. Der Präsident war telefonisch nicht zu erreichen, also Nachricht auf seinem AB hinterlassen. Nach einiger Zeit rief er zurück, beantwortete die Frage, ob der Vorstand sich habe rechtlich beraten lassen, damit, dass er auf die Person verwies, die die Website erstellt habe. Auf meinen Hinweis, die Mängel könnten gedeutet werden, dass diese Person nicht die erforderlichen rechtlichen Kenntnisse habe, abgesehen davon, sei der Vorstand hinichtlich der Pflichtdaten das zuständige, verantwortliche Organ, setzte der Präsident zu einer umfassenden Erklärung an, von wegen ehrenamtlich tätig, man habe diverse aufwendige "Baustellen", so dass Website-Regeln nebenrangig seien etc.
Meine Entgegnung: Er könne mal versuchen, Ähnliches vorzutragen, wenn er in einer 30-er Zone mit 50 km/h geblitzt und angehalten werde, also: "Werte/r Ordnungshüter/in, ich bin zwar mit meinem Wagen unterwegs, aber ich nutze diesen im Moment nur, weil ich in ehrenamtlichem Auftrag zu einem ehrenamtlichen Termin unterwegs bin (mit anderen Worten: Ich bin ehrenamtlich unterwegs, da kümmere ich mich doch nicht um Verkehrsregeln!)
Was meinen Sie, wie ein/e Verkehrpolizist/in reagieren könnte? Würde sie/er Verständnis zeigen und beide Augen zudrücken? Ich meine nein.