Navigationsweg: Startseite weiter nach Blog-Startseite weiter nach Gesetzliche Vorgaben für Websites - Ein deutsches Problem?

Gesetzliche Vorgaben für Websites - Ein deutsches Problem?

14.11.2024, HHW

Anlaß für diesen Artikel war, dass ich heute auf einer sächsichen Schulwebsite über einen Hinweis auf das Sächsische Transparenzgesetz "gestolpert" bin, dann in diesem nachschaute und mich über die Ausführungen zu Schulen wunderte "soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind;"(4 Abs. 3 Ziff. 7 SächsTranspG): Soll man etwa nicht erfahren dürfen, wer der Domaininhaber der Domain einer sächsischen Schule ist?

Da im SächsTranspG der Sächsische Rechnungshof als transparenzpflichtige Stelle, erwähnt ist, dessen Website geöffnet und mich erneut über m. E. rechtlichen Unsinn gewundert.
Zum Vergleich Websites anderer Landesrechnungshöfe geöffnet. Das Erstauntsein nahm kein Ende, wobei das jetzt übertrieben formuliert ist: ich weiß leider seit langem, dass viele deutsche Behörden es mit der Beachtung der auch für ihre Website geltenden rechtlichen Vorgaben nicht so genau nehmen; oder sollte etwa zutreffen, dass diese Behörden meinen, geht uns nichts an, wir macxhen, was wir für richtig halten?

Das, was ich gleichsam als Einleitung einem Präsidenten eines Rechnungshofes schriftlich mitteilen wollte, gilt m. E. für alle öffentlichen Einrichtungen, weswegen ich entschied, den Text hier zu veröffentlichen. Könnte ja sein, dass einige Leser sich angesprochen fühlen könnten, ihre Rechte als Bürger, mithin als Souverän = Finanzier = Arbeitgeber = Steuerzahler der öffentlichen Einrichtiungen in Zunkunft aktiv und sachlich wahrzunehmen. (Von populistischenm Klamauk halte ich nichts!)

Weshalb wollte (und werde ich) den Rechnungshofverantwortlichen schreiben?

Rechtlich verantwortlich für eine Website ist der/die Diensteanbieter/in. Wenn der/die Diensteanbieter/in nicht eine natürliche Person ist, sondern eine Wenn im Impressum eines Rechnungshofes folgende Angaben sieht, deutet das darauf hin, dass den Hinweis sieht, dieser sei eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, wäre das zwar möglich, denn jedes Bundeland kann entscheiden, wie es die Strukturen und Rechtspositionen seiner Behörden regelt, aber es wäre ungewöhnlich, dass der Rechtsstatus des Rechnungshofes anders geregelt wurde, als in den anderen Bundesländern.
Rechnungshöfe sind oberste Landesbehörden, siehe z. B. § 107 Verfassung des Landes Brandenburg.

Herausgeber von Printmedien wollen nicht wissen, welche Personen mit welchem persönlichen Hintergrund und weshalb ihr Produkt kaufen und lesen. Websites sind letztlich nichts anderes, also Medien, die z. B. über Produkte, Leistungen und/oder Unternehmen/Behörden etc. informieren. Insofern sollte es Websitebetreibern (gesetzlich als Diensteanbieter bezeichnet) m. E. egal sein, wer mit welchem persönlichen Hintergrund weshalb Websites besucht.

Aber nach meinen Erfahrungen aus den vergangenen 25 Jahren sind viele deutsche Websitebetreiber in dieser Hinsicht „speziell“, besonders solche der öffentlichen Hand, deren Finanzier und Arbeitgeber – man könnte auch sagen: deren „Gesellschafter/Eigentümer“ der Souverän ist (bzw. die Steuerzahler sind).

Als Angehöriger des Souveräns/der Steuerzahler erlebe ich immer wieder, dass manche Personen, die als Angestellte/Beamte der öffentlichen Hand letztlich Bedienstete des Souveräns/ der Steuerzahler sind, nicht nur meinen, sich arrogant/überheblich gegenüber Bürgern, also ihren letztlichen Finanziers/Arbeitgebern, verhalten zu können, sondern anscheinend vergessen, dass sie selbst in einer Zwitterposition sind: einerseits selbst Souverän/Steuerzahler, andererseits Mitarbeiter, man könnte sagen, von sich als Angehörige des Souveräns/der Steuerzahler.
Mithin müssten/sollten sich m. E. Mitarbeiter der öffentlichen Einrichtungen täglich fragen, ob so wie sie sich gegenüber Bürgern (also ihren Arbeitgebern) verhalten sie in ihrer Rolle als Bürger (Arbeitgeber) auch behandelt werden möchten.

Zudem sollten sie sich fragen, ob es ihnen als Bürger etwa egal wäre, wenn sie bemerken würden, dass ihre Mitarbeiter (also die in den öffentlichen Einrichtungen) verbindliche rechtliche Regelungen nicht beachten.

Arbeitgeber erwarten von ihren Mitarbeitern, egal welcher Hierarchiestufe, verlässliche, sorgfältige Arbeitserledigung unter Berücksichtigung und Erfüllung der geltenden rechtlichen (= gesetzlichen oder richterlichen) Vorgaben. Einige dieser – ich nenne sie – Arbeitsrichtlinien werden aber von vielen Mitarbeitern des Souveräns, auch von solchen, die den Titel Leiter/in, Direktor/in, Präsident/in, Kanzler/in, Minister/in führen dürfen, in nicht gerade wenigen Fällen, z. B. hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben von Websites, nicht beachtet.
Nur am Rande: Das gilt auch bis auf sehr wenige Ausnahmen auch für Parteien, und dort auch für Personen, die als Juristen ausgebildet sind und Bundeskanzler sind oder werden möchten.

Weshalb hat der Gesetzgeber Gesetze verabschiedet, die von einer Vielzahl seiner Mitglieder (Abgeordnete, Präsidenten/innen, Kanzler/in, Minister/innen) nicht beachtet werden? Und in jeder dieser Behörden gibt es mehr als genug gut bezahlte Juristen/innen, die sich anscheinend auch nicht um die Gesetzeskonformität kümmern und ihre Staatssekretäre/innen oder Minister/innen etc. auf die Gesetzeverstöße hinweisen. Weshalb ist das so? Um diese rechtlichen Lappalien korrekt darzustellen, benötigt man keine teuren, externen Berater. Das können, wie schon erwähnt, schon 16-Jährige! Weil es aber fast unzählbar viele Websiteverstösse von öffentlichen Einrichtungen gibt, muss man fast annehmen, eine Vielzahl von - auch leitenden - Personen könnten zumindest in einfach zu verstehenden Rechtsangelegenheiten inkompetent sein.