24.02.2024, HHW
in Bearbeitung ....
Viele deutsche Personen, die als Selbständige mit einer Website auf sich aufmerksam machen, meinen anscheinend, Inhaber, GF, vertreten durch etc .....
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Wie ich an anderer Stelle ausgeführt habe (siehe:
Website-Impressum, Pflichtangaben, Teil 1 und Teil 2 u. a.) besagen die gesetzlichen Vorgaben für Websites (§ 5 Abs. 1 TMG, § 18 Abs. 1 MStV) nichts anderes, als dass ein Impressum im Prinzip nicht wesentlich andere Daten enthalten muss wie ein privater oder geschäftlicher Briefkopf. Aber in Deutschland sind anscheinend sehr viele Personen, egal welchen Bildungshorizonts, u. a. auch viele Juristen, damit überfordert, ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Impressum - man könnte auch sagen, ein korrektes Impressum - zu erstellen.
Ich bin immer davon ausgegangen, dass jeder/jede weiß, was eine natürliche Person ist. Aber war anscheinend ein Irrtum. Es gibt tausende Websiteimpressen, die mitteilen:
"Diensteanbieter:
Vorname Nachname
vertreten durch: Vorname Nachname"
Und weil nichts so schön und erfüllend zu sein scheint, wie nicht selbst zu denken, sondern irgendwo im Internet einen Text zu kopieren (man könnte auch "klauen" sagen) und für seine eigene Website zu verwenden, erfährt man dann z. B. auch:
"
Die Geschäftsleitung von Vorname Nachname beachtet die Datenschutzgesetze etc." (oder angebrachter wäre: blablabla ...).
Da viele natürliche Personen, wie das Beispiel belegt, offensichtlich nicht wissen, ob sie ein Mensch sind oder zugleich auch etwas irgendwie anderes, das vertreten werden muss, darf man sich nicht wundern (der Inkompetenz- bzw. Verdummungsfaktor ist anscheinend ein Wert, der über die Jahre in diesem Land kontinuierlich zunimmt), dass viele (auch hier: auch viele sog. Fachleute) oftmals kein präzises Wissen hinsichtlich der Rechtsbegriffe "Juristische Person", Rechtsstellung/Rechtsstatus eines "Gebildes" (z. B. von (obersten, oberen, mittleren, unteren) Bundes-/Landesbehörden, Parteien, Gewerkschaften, Initiativen, Arbeitsgemeinschaften etc.) haben.
Um diesem Mißstand vielleicht ein wenig abzuhelfen, werden hier nach und nach Ausführungen zum Begriff "Juristische Personen" eingestellt werden, selbstverständlich mit Verweisen auf entsprechende Gesetze, Fachliteratur oder die Rechtsprechung.