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journalistisch-redaktionelle Angebote

24.10.2024, HHW
Was sind "journalistisch-redaktionelle Angebote" und wer muss wann und wie im Impressum auf die für solche Angebote Verantwortlichen hinweisen?
„Verantwortlicher i. S. d. § 18 Abs. 2 MStV.
Dipl.-Inform. Horst Wolmann
Koblenzer Str. 57
DE-56656 Brohl-Lützing“



Auch manche Aufsichtsbehörden wenden den Wortlaut des § 18 Abs. 2 MStV nicht wortwörtlich an, sondern verweisen auf die Kontaktdaten so, wie es im hiesigen Impressum ursprünglich nur verkürzt dargestellt war; siehe das folgende Beispiel der Medienanstalt Hessen.

240831-medienanstalt-hessen-impressum.jpg
Entsprechende weitere Beispiele gibt es auf den Impressumsseiten anderer Landesmedienanstalten, z. B. in Berlin Brandenburg, Hamburg/Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, RLP, Sachsen.