12.06.2018, HHW / aktual. 19.07.24
Seit dem 25. Mai 2018 sind sowohl die für alle EU-Mitgliedsländer geltende
europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DGSVO wie auch das
neue deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft. Hinsichtlich der Umsetzung der DSGVO-Regelungen haben aber auch in 2022 noch manche Freiberufler, Unternehmen, Vereine u. a. Lücken.
Zu beiden gesetzlichen Regelungen finden Sie unter den Ziffern 1 - 9 weiterführende Verweise.
1) Den deutschen Text der
"Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)", kurz: EU-DSGVO, können Sie in dem Ihnen genehmen Dateiformat auf
folgender EU-Seite herunterladen.
2) Das seit 25.05.2018 geltende BDSG wurde im Bundesgesetzblatt Nr. 44 v. 05.07.2017, S. 2097 -2132, veröffentlicht => PDF-Download:
Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU / DSAnpUG-EU).
Weitere "Quellen" sind die
Online-Version des seit 25.05.2018 geltenden Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie die sehr gut lesbare
Intersoft Consulting-Seite zum BDSG.
3) Das
Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) stellt u. E. sehr hilfreiche EU-DSGVO-Handreichungen für kleine Unternehmen und Vereine zur Verfügung. Durch Klick auf den folgenden Link erhält man als PDF-Datei den detaillierten
Fragebogen des BayLDA zur Umsetzung der EU-DSGVO.
4) Auf einer Webseite des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LBfDI BW) gibt es
Datenschutz-Hinweise für Vereine sowie zum Runterladen das PDF-Dokument
„Datenschutz im Verein nach der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)" inklusive einer Muster-Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung von Mitgliederdaten im Internet“.
Zum Thema "Vereine, Datenschutz, DSGVO" siehe auch unsere Seite
Orientierungshilfen für Vereine
5) Wer sich noch eingehender mit dem Thema beschäftigen möchte, kann sich auf der folgenden BayLDA-Seite
in die Kurzpapiere zur DSGVO der deutschen Datzenschutzkonferenz (DSK) sowie des BayLDA vertiefen; auf dieser Seite - ziemlich weit unten - können Sie auch die deutsche Fassung der EU-DSGVO runterladen.
6) Wie seit vielen Jahren zum Thema Datenschutz sind auch zur EU-DSGVO die Seiten des
Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD-SH oder ULD) hilfreiche Quellen.
7) Auf itm.nrw gibt es im unteren Bereich der Seite
Materialien eine 2022er-Version (Format: docx) der von
Professor Dr. Hoeren zusammen mit Mitarbeitern der Forschungsstelle Recht des Deutschen Forschungsnetz e. V. (DFN) entwickelten
Musterdatenschutzerklärung nach EU-DSGVO.
Im Vorwort dieser Musterdatenschutzerklärung erfährt man, man solle sie nicht 1:1 übernehmen, sondern anpassen an die Erfordernisse der eigenen Internetpräsenz und der zugehörigen eigenen Datenschutzerklärung (DSE). Insbesondere die Ausführungen zu 'X. Rechte der betroffenen Person' sind im Wesentlichen eine fast wörtliche (und damit längliche) Wiedergabe der entsprechenden DSGVO-Artikel. In
unserer DSE sind die länglichen DSGVO-Artikel nicht enthalten, stattdessen gibt es Verweise zu den Gesetzestexten.
20.12.23 Achtung: Wenn man seinen Browser gesichert hat mit dem Malwarebytes Browser Guard Plugin, verhindert das Plugin den Download der Musterdatenschutzerklärung im Format docx. Es erscheint der Hinweis "Website blockiert aufgrund von verdächtigem Inhalt". Die Datei enthält aber keinen verdächtigen Inhalt. Der Download ist möglich, wenn Sie entweder das Plugin deaktivieren oder wenn Sie auf der Malwarebytes-Warn-Seite die anmgebotenen Behandlungsalternativen auswählen.