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Datenschutzbehörden

akt., 26.02.2026, HHW
Es gibt in Deutschland eine Vielzahl von für Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörden: eine Bundesdatenschutzaufsichtsbehörde, 17 Landesdatenschutzbehörden (Bayern leistet sich 2), ferner Datenschutzbeauftragte der Religionsgemeinschaften und Rundfunkdatenschutzbeauftragte.
Um sich untereinander auszutauschen, gibt es ein Datenschutzkonferenz (DSK) genanntes Gremium. Die Aufgabe der DSK ist es, "die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten." (Quelle: Datenschutzkonferenz (DSK))

Aber mit einheitlichen und genauen Informationen haben diese Behörden anscheinend ein Problem; ebenso wie m. E. die - u. a. für Impressum zuständigen - Landesmedienanstalten. Was veranlasst mich zu dieser Vermutung?
Sehen Sie selbst:
1) Auf der Website der DSK gibt es folgende Seite mit Links zu den Websites von 34 Datenschutzbehörden; außer den oben genannten, soll es 4 Datenschutzbeauftragte der Religionsgemeinschaften und 12 Rundfunkdatenschutzbeauftragte geben.
Normal informierte und angemessen aufmerksame, verständige Durchschnittswebsitebesucher sollten, meine ich, darauf vertrauen können, dass die für Websites zuständigen, verantwortlichen Vertreter staatlicher Behörden nicht nur bis 3 zählen können, sondern grundsätzlich bestrebt sind, auf den behördlichen Websites korrekt zu informieren. So ist es aber in vielen Fällen nicht! Auch bei der DSK-Seite! Wenn explizit Links zu 12 Rundfunkdatenschutzbeauftragten aufgeführt sind, sollte man davon ausgehen können, dass es tatsächlich 12 unterschiedliche Rundfunkdatenschutzbeauftragte gibt. Wenn Sie aber jeden der 12 Links öffnen, werden Sie feststellen, diese führen zu nur 8 verschiedenen Adressen, denn BR, SR, WDR, Deutschlandradio und ZDF haben einen gemeinsamen Rundfunkdatenschutzbeauftragten. Wären die Websitegestalter sorgfältig gewesen, hatten sie dies nicht nur kenntlich machen können, sondern es wären nur 8 Links erforderlich gewesen.

2) Werfen Sie jetzt einen Blick auf die Projektpartner-Seite, eine Unterseite des Virtuellen Datenschutzbüros - eine im Internet betriebene zentrale Informations- und Anlaufstelle für Datenschutzfragen, die von deutschen Datenschutzbehörden und solchen aus der Schweiz und Liechtenstein mitgetragen wird.
Dort sehen Sie Links zu 5 kirchlichen Datenschutzbehörden und nur 2 Links zu Rundfunk-Datenbeauftragten. Anscheinend können die Verantwortlichen wohl weder bis 3 zählen noch legen sie Wert auf sorgfältiges Qualitätsmanagement hinsichtlich der Inhalte Ihrer Websites?
Nur 2 Rundfunk-Datenbeauftragte statt 8? Laut der Partnerseite gibt es außer dem NDR-Beauftragten, nur noch einen Rundfunk-Datenschutzbeauftragten, zuständig für BR, HR, MDR, rbb, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF (= 9 Rundfunkanstalten). Weshalb sind dann auf der DSK-Liste 6 weitere aufgeführt, also angeblich eigene für HR, MDR, rbb, SWR. Haben Radio Bremen und Deutsche Welle keine Rundfunk-Datenschutzbeauftragten?




  1. Bund Die/Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

  2. B      Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
  3. BRB   Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
  4. BW    Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) | KdöR
  5. BY     Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (nicht-öffentl. Bereich)
    Zuständig für Wirtschaftsunternehmen, gewerblich oder freiberuflich Tätige, Vereine und Verbände oder andere Institutionen aus dem nicht-öffentlichen Bereich in Bayern.
  6. BY     Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz (BayLfD) (öffentl. Bereich)
    Zuständig für alle bayerischen Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Freistaates Bayern, Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
  7. HB      Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
  8. HH      Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
  9. HE      Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
  10. MV      Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
  11. NdS     Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
  12. NRW   Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
  13. RLP    Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP)
  14. SL       Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland - Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
  15. SX      Sächsische Datenschutzbeauftragte
  16. SAnh  Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
  17. SH     Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD SH) | AöR
  18. TH     Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI)




In der Schweiz:

In Liechtenstein: