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Landesmedienanstalten (2)

aktual., 05.02.2026, HHW

Welche Daten müssen Websitebetreiber auf ihrer Website zur Verfügung stellen?

Die folgende Liste gibt Ihnen die Möglichkeit, sich zu informieren, ob und wenn ja, was die für Sie zuständige Landesmedienanstalt zum Thema der Überschrift an Informationen auf ihrer Website zur Verfügung stellt.

Bei jeder Medienanstalt wurde zuerst versucht mittels der Medienanstalt-Website-Suche zu den Begriffen Anbieterkennzeichnung, Diensteanbieter, Impressumspflicht, Impressum oder Leitfaden einen Hinweis auf eine spezielle Seite der jeweiligen Medienanstalt zum Thema Impressumspflicht zu finden. In der Mehrzahl der Fälle lieferte die Suche keine oder nicht hilfreiche, also nicht zum Ziel führende (= unbrauchbare) Ergebnisse.
Zu jeder Medienanstalt wird der Link/Verweis zu Ihrer Startseite angegeben, ferner, sofern vorhanden, gibt es:
a) Link zu der jeweiligen Impressumspflicht-Informationsseite,
b) Anmerkungen/Bewertungen zum Informationsangebot der Medienanstalt zum Thema Impressumspflicht etc.,
c) ob und was die betreffende Medienanstalt mitteilt, was sie als Verstoß bzw. als keinen Verstoß gegen die gesetzlichen Regelungen DDG/MStV werten könnte.

Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK), AöR
a) LfK-Seite: Leitfaden zur Impressumspflicht - Die Informationen der Seite können auch als PDF-Datei gesichert werden.
b) Wenn Sie diese Informationen mit Impressumsseiten der "Muttergesellschaft" der LfK, also des Südwestrundfunks (SWR) vergleichen, werden Sie feststellen, dass der SWR, der wie alle Rundfunkanstalten, Juristen beschäftigt, hinsichtlich der Pflichtdaten nicht den Vorgaben seiner "Tochter" folgt. Ähnlich ist es bei vielen Landesbehörden Baden-Württembergs.
Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM), AöR)
a) BLM-Seite: Informationen zu Impressum
b) Wenn Sie die Seite kritisch lesen, werden Sie feststellen, die Informationen sind nicht so verständlich, dass Sie sich darauf verlassen können und ein fehlerfreies Impressum zu Wege bringen. Es werden Aussagen gemacht, die sich so m. E. nicht aus den Gesetzen ergeben! Mehr dazu später. Wieso ist es einer Aufsichtsbehörde, bei der Juristen tätig sind, nicht möglich verständliche (fehlerfreie) Informationen zu veröffentlichen?
c) Im Absatz "Was passiert, wenn ich kein Impressum habe?" teilt die BLM leider nicht mit, wie sie i. d. R. vorgeht, sondern sie weist nur auf die gesetzlich vorgesehene maximale Geldbuße hin.
Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), AöR)
Auf der Website der MABB konnten wir via der MABB-Suchfunktion, wie auch durch explizite manuelle Suche keine Informationen zur Impressumspflicht finden. Dass die MABB auch Aufsichtsbehörde für Telemedien (Stichwort: Einhaltung der Impressumspflicht) ist, wird nur am Ende der Seite Aufsicht erwähnt.
Bremische Landesmedienanstalt (brema), AöR
a) brema-Seite zu Impressum: ohne Seitentitel
 Das sind dürftige Informationen, die für Webseite-Betreiber aus Bremen m. E. nicht hilfreich sind. Telefonisch teilte der brema-Justiziar mit, die brema dürfe nicht rechtsberatend tätig sein. Hätte er Recht, würde das bedeuten, nicht nur die Medienanstalten, die mit detaillierten Informationen, z. B. einem Leitfaden zur Impressumspflicht, informieren, würden widerrechtlich handeln, sondern auch das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), das seit vielen Jahren diverse rechtliche Ratgeber, z. B. zum Vereinsrecht, zum Download anbietet. Wäre das, was das BMJV anbietet, Rechtsberatung, hätte m. E. vermutlich schon längst die Bundesrechtsanwaltkammer Beschwerde beim BMJV eingereicht.
Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH), AöR
a) MA HSH-Seite: Informationen zu Impressum
b) Diese Informationen sind zwar textlich umfangreicher als diejenigen der brema, aber ich meine, sie sind letztlich nicht geeignet, Websitebetreiber aus Hamburg und Schleswig-Holstein vor Impressumsfehlern zu bewahren. Ein praktisches, echtes Beispiel wird in einigen Tagen hier nachgereicht werden.
c) Im Abschnitt "Die Aufgabe der MA HSH ..." erfährt man, was die MA HSH bei einem festgestellten Impressumsverstoß unternimmt.
Medienanstalt Hessen (hier kurz: MA He)
a) MA-He-Seite: Impressumspflicht
b) Die Informationen sind präziser und somit hilfreicher als bei manch anderer Medienanstalt, zudem wird Unsinn vermieden, der bei einigen anderen Medienanstalten erwähnt wird (Bsp. virtuelle Adresse nicht erlaubt).
Positiv ist auch, dass explizit angeboten wird, sich bei Fragen telefonisch oder per Mail an die Medienanstalt Hessen zu wenden. Manch andere Medienanstalt sollte sich m. E. daran ein Beispiel nehmen.
c) Ähnlich wie bei der BLM wird nur die gesetzlich mögliche maximale Geldbuße erwähnt, nicht jedoch, wie die MA He i. d. R. bei Verstössen gegen die Impressumspflicht vorgeht.
Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV), AöR
a) MMV-Seite: Impressumspflicht
Dies ist m. E. eine der besten, wenn nicht sogar die beste Informationsseite einer Medienanstalt zum Thema Impressumspflicht.

Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM), AöR
a) NLM-Seite: Auf der Seite Rechtsgrundlagen kann man ganz unten einen Leitfaden zur Impressumspflicht im Internet als PDF-Datei runterladen. Ferner gibt es einen YouTube-Kanal „medien.recht.einfach“ auf dem das Video Wann brauche ich ein Impressum? - Tipps für Influencer & Co abrufbar ist.
Landesmedienanstalt für Medien NRW, AöR
a) MA-NRW-Seite: Impressumspflichten n. § 5 DDG u. § 18 MStV Der Weg zum richtigen Impressum.
b) Die Informationen sind umfangreich und gut, aber m. E. nicht vollständig. Z. B. wird nicht erläutert, wann ein einfaches Impressum gem § 18 Abs. 1 MStV ausreichend ist und welche Informationen angegeben werden müssen.
c) Keine Aussage, wie die MA NRW bei Verstössen handelt.
Medienanstalt Rheinland-Pfalz, AöR
a1) Wenn Sie via der Suchfunktion nach Impressum oder Impressum Leitfaden o. ä. suchen, wird - Stand: 16.01.26 - als Ergebnis vieles angezeigt, nur nicht an einer der vorderen Stellen ein vorhandener Leitfaden zur Impressumspflicht bei Telemedien.
a2) Diesen Leitfaden erhalten Sie als PDF-Datei (Leitfaden_Impressum.pdf, erstellt: 13.08.2024), unter dem Menü-/Navigationspunkt 'Medienvielfalt sichern' im Unterpunkt 'Aufsicht', Seite Impressum und dann rechts unten der Downloadlink.
b) Die Medienanstalt wurde von uns Anfang 2026 auf das u. E. unschöne Sucherfunktionsergebnis hingewiesen.
Antwort v. 14.01.26: "Wir nehmen Ihre fehlgeschlagene Sucheingabe zum Anlass, die Such-Funktion unserer Webseite zu überprüfen und zu verbessern." Wir sind gespannt, ob sich etwas ändern wird und wann das sein wird.

Es wird auch ein Leitfaden_Impressum_Druckwerke.pdf angeboten. Weshalb hat man für den Telemedienleitfaden nicht auch einen entsprechenden Dateinamen, z. B. Leitfaden_Impressum_Telemedien.pdf, gewählt?
Wir verzichten auf ironische Mutmaßungen. Der Inhalt des Telemedienleitfadens vom 13.08.2024 sei, teilte die MA RLP via Mail mit, auch jetzt, Anfsng Febr. 2026 noch aktuell. Abgesehen von zumindest einer Fehlerstelle ist er u. E. nicht klar, eindeutig und somit für Websitebetreiber aus RLP hilfreich, was wir nachvollziehbar darlegen können.
Bei einer Medienanstalt, die wie ihre Kollegenanstalten, eine Rechtsabteilung (Justiziariat) hat, die von einem promovierten Juristen geleitet wird und in deren Team es mindestens eine weitere juristisch ausgebildete Person gibt, sollte wir als Finanzierer (Rundfunkbeitragszahler) annehmen und hoffen dürfen, dass die fachlich versierten Mitarbeiter, a) nur sorgfältig und inhaltlich korrekte Leitfäden veröffentlichen und b) auch in eigenen Belangen die rechtlichen Vorgaben beachten und umsetzen. Immerhin ist die Medienanstalt Aufsichtsbehörde für dieses Thema.
Landesmedienanstalt Saarland (LMS), AöR
a) Es gibt eine LMS-Seite Impressumspflicht. Anwertungen/Bewertungen zu dieser werden in Kürze hier nachgetragen.
Medienanstalt Sachsen-Anhalt (kurz: MA SAH)
a1) Keine brauchbaren Suchergebnisse mittels der MA SAH-Suchfunktion.
a2) Im unteren Seitenbereich gibt es den Menüpunkt Anbieter und direkt unter diesen Begriff den mit einem Link unterlegten Eintrag Impressumspflicht. Bei Klick auf Impressumspflicht erfolgt sofort der Download der Datei 2021-03-17_Hinweis_Impressumspflicht.pdf.
b1) Schon am Datum, 2021-03-17, des in a2) erwähnten PDF-Dateinamens erkennen Sie, der Inhalt kann nicht aktuell sein kann. Das trifft auch zu. Als ich die PDF-Datei öffnete, "stolperte" ich über die Überschrift: "Impressumspflicht durch Webseitenanbieter". Dass es Pflichten durch eine Person geben könnte, ist mir nicht bekannt. Könnte dies eine in Sachsen-Anhalt gebräuchliche Redewendung sein?
Als ich versuchte, telefonisch zu erfahren, ob es einen aktuelleren Leitfaden oder eine spezielle Seite zum Thema Impressumspflicht gibt, reagierte die das Telefonat annehmende Dame freundlich; sie hätte mich auch weiterverbunden, wenn die betreffenden Personen im Haus gewesen wären. Das war eine nette Erfahrung, im Gegensatz zu dem, was ich bei Telefonkontaktversuchen bei einigen anderen Medienanstalten erleben durfte/musste.
b2) Bemerkenswert am Inhalt des Impressumspflichtleitfadens der MA SAH ist für mich die Aussage: "Allein die Verlinkung fremder kommerzieller Seiten macht ein Angebot jedoch nicht selbst kommerziell."
Diese Aussage steht im Gegensatz zu Aussagen anderer Medienanstalten.
b3) Meines Erachtens ist der erwähnte MA-SAH-Leitfaden keine nützliche Hilfe für Websitebetreiber aus Sachsen-Anhalt, weil nicht verständlich dargelegt ist, auf was zu achten ist und wann man Angaben nur nach § 18 Abs. 1 MStV machen muss bzw. wann nach § 5 Abs. 1 DDG.
b4) Auch bei der MA SAH gibt es Juristen. Dass dennoch auf der Website Stellen zu sehen sind, an denen Angaben verlangt werden, für die es rechtlich keine Grundlage gibt, ist bemerkenswert. Bei einigen anderen Medienanstalten ist es leider ähnlich. Was man daraus schließen könnte, überlasse ich gerne Ihrer Deutung.
Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM), AöR
a1) Die SLM-Websitesuche liefert hier zwar einige Ergebnisse, aber keine deren Inhalte im Hinblick auf Impressum/Pflichtdaten m. E. brauchbar sind.
a2) Ein Suchergebnis ist z. B. die folgende SLM-Seite Telemedien, mit einem Abschnitt Impressumspflicht.
b1) Das, was auf der Seite Telemedien zum Thema Impressumspflicht an Information geboten wird, ist m. E. zu dünn und nicht ausreichend. Ich meine, sächsische Websitebetreiber, z. B. in Form einer GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) oder gewerbliche (Solo-)Selbständige (Unternehmer, Einzelunternehmer), wissen nach Lektüre der Seite nicht, welche Angaben sie im Impressum machen müssen und welche nicht zulässig sind.
b4) Auch bei der SLM trifft das unter b4) zu MA SAH Erwähnte zu.
Thüringer Landesmedienanstalt (TLM), AöR
a1) Auch TLM-Websitesuche liefert zwar einige Ergebnisse, aber keine deren Inhalte im Hinblick auf Impressum/Pflichtdaten m. E. brauchbar sind.
b4) Auch bei der TLM trifft das unter b4) zu MA SAH Erwähnte zu.