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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

akt., 08.09.2025, HHW

Diensteanbieter (§ 1 Abs. 4 Nr. 5 DDG), die in Deutschland unternehmerisch, und damit also auch steuerlich, tätig sind und die Lieferungen und Leistungen innerhalb des Europäischen Binnenmarktes erbringen oder erhalten, benötigen für die Abwicklung eine deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz: USt-IdNr.), die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zugeteilt wird.

Jedes Rechtssubjekt (siehe Fn 1), das eine Website betreibt (dann ist das Rechtssubjekt ein Anbieter von Telemedien (§ 18 Abs. 1 MStV) bzw. ein Diensteanbieter (§ 1 Abs. 4 Nr. 5 DDG)) und dem eine USt-IdNr. zugeteilt wurde, muss im Impressum seiner Website auch die USt-IdNr. angeben (§ 5 Abs. 1 Ziff. 6 DDG).

Gelegentlich kann es hilfreich sein, zu überprüfen, ob die auf einer Impressumsseite angegebene USt-IdNr. korrekt ist und zu dem angegebenen Diensteanbieter gehört.

Wenn Diensteanbieter Ihre Adressdaten im Impresum nicht angeben, aber dennoch Ihre USt.-IdNr. (siehe dazu den m. E. bemerkenswerten Fall "geheime Daten einer 'Profi-Journalistin' "), kann es nützlich sein, anhand der USt-IdNr. die angeblich "aus Sicherheitsgründen" nicht veröffentlichten Adressdaten recht einfach und legal online ermitteln zu können.

Wenn das Prüfungsergebnis lautet: "ungültige USt-IdNr.", könnten mögliche Ursachen ein Vertippen bei der Dateneingabe für die Impressumsseite gewesen sein oder aber das Finanzamt könnte die USt.-IdNr. gesperrt haben.
Das Prüfungsergebnis könnte aber auch ergeben, dass eine Person oder eine Organisation als Inhaber/in der USt-IdNr. ermittelt wird, welche nicht identisch ist mit dem/der Diensteanbieter/in. Dann wäre zu klären, ob der/die Diensteanbieter/in eine falsche USt.-IdNr. angegeben hat oder ob der/die ermittelte USt.-IdNr.-Inhaber/in der/die tatsächliche Diensteanbieter/in ist.

Es gibt mehrere Möglichkeiten online deutsche und EU USt-ID-Nummern zu prüfen. Bei den meisten wird nur geprüft, ob die USt.ID-Nr. gültig oder nicht gültig ist. Das kann zwar auch eine hilfreiche Information sein, aber interessanter sind Lösungen, bei denen zusätzlich der Name und evtl. auch noch die Adressdaten ganz oder teilweise mitgeteilt werden. Eine ausgezeichnete, ich meine sogar, die derzeit beste Online-Lösung ist:

1) ustidpruefen.de der Optimus Software GmbH, München. Das Ergebnis liefert zwar weniger Daten als die (vormalige?) eClear-Prüfung (siehe 2.), dafür ist die Website i. d. R. aber immer erreichbar:

zahnd-ustprüfung-via-optimus-rd.jpg

Die Daten Straße, PLZ, Ort erhalten Sie per Mail mit PDF-Datei zumindest in rudimentärer, aber erkennbarer Art, wenn Sie dies explizit anfordern. Maximal 8 USt-IDNr.-Prüfungen sind innerhalb von 30 Tagen kostenlos möglich.

Bitte beachten: Wenn Sie auf Kostenlos prüfen klicken, wird eine Abfrage bei den Datenbanken der europäischen Finanzverwaltungen gestartet. Sollte es bei diesen eine technische Störung geben, erhält das Abfragemodul der Optimus Software GmbH einen entsprechenden Antwortcode mit der Folge, dass eine Prüfung der USt-ID-Nr. ergebnislos sein kann und es eine Rückmeldung geben könnte, die zu prüfende USt-Id-Nr. sei ungültig, wiewohl sie vermutlich doch gültig ist.
Es müsste m. E. möglich sein, in solchen Fällen (technische Störung) als Ergebnis nicht "ungültig" auszugeben, sondern z. B.: "Kann momentan wegen Störungen bei den USt-ID-Datenbanken der europäischen Finanzverwaltungen nicht geprüft werden. Versuchen Sie es später noch einmal."
Die Optimus Software GmbH wurde von mir auf diese m. E. Schwachstelle telefonisch hingewiesen. Eine andere meiner Anregungen wurde vor einiger Zeit realisiert. Somit meine ich, die Optimus Software GmbH wird wohl auch für das Ungültig-"Problem" infolge möglicher technischer Störungen eine Lösung finden, so dass den Websitenutzern bei technischen Störungen kein falsches Ergebnis (ungültig) mitgeteilt werden wird.

2) Bis ca. Jahresende 2024 gab es auf der Website der mit Steuergeldern geförderten eClear AG, Berlin, eine noch informativere Online-Lösung. Das Unternehmen wirbt zwar immer noch (28.08.25) für seine Online-Überprüfung der Umsatzsteuer-ID, aber wenn Sie auf "Jetzt starten" klicken, folgt die Meldung "404 - Seite nicht gefunden".
Als die eClear-Online-USt-ID-Prüfung noch aktiv war, erhielt man bei einer gültigen deutschen und/oder EU-USt.-ID.-Nr. ein aussagekräftiges Ergebnis wie folgt:

zahnd-ustprüfung-via-eclear.jpg
Quelle der LU-ID: www.construction-law-luxembourg.com/impressum

Falls Sie nicht wissen möchten, wer der/die zugehörige Inhaber/in einer USt-ID-Nr. ist, sondern nur kostenlos prüfen möchten, ob eine deutsche oder EU USt-ID-Nr. gültig/nicht gültig ist, können Sie dies mit einer der folgenden Online-Lösungen feststellen:

MwSt-Prüfseite (VIES/MIAS) der EU
USt-IdNr. prüfen, der EUROFISCALIS, Valbonne/F
ust-id-prufen.de
ust-id-pruefen.de der evoteq Digital UG (haftungsbeschränkt), Lindenfels
Es gibt ein Tageslimit von NN Abfragen. Wenn man sich anmeldet, kann man 14 Tage kostenlos u. unverbindlich täglich unbegrenzt viele Umsatzsteuer-ID Prüfungen durchführen.
USt-ID-Check, der vB Internet GmbH, Freiburg
USt-IdNr. prüfen der DH Media Publishing GmbH, Salzburg

Bitte beachten Sie:
Die Benutzungshinweise sind bei einigen der erwähnten USt-ID-Nr-Prüfmöglichkeiten mehr als dürftig. Bei manchen muss das jeweilige Land bzw. Landeskennzeichen zuerst ausgewählt werden und dann ist nur noch die Ziffer einzugeben. Bei anderen ist die komplette USt-ID-Nr. (also mit Landeskennzeichen) einzugeben.
Manche der erwähnten Prüfseiten liefern falsche Ergebnisse, wenn Sie zwar die zu prüfende USt-ID-Nr. ziffernmäßig korrekt eingegeben haben, aber z. B. mit Leerzeichen, wie 123 456 789. Um das zu vermeiden, geben Sie die zu prüfende UST.-IDNr. immer wie folgt ein (am Beispiel einer DE-Nummer): entweder als DE123456789 oder nur als 123456789.




Fn 1: Rechtssubjekt => hier als Oberbegriff verwendet für natürliche Personen und "juristische Personen" (Unternehmen, Firmen, GbR, Vereine (e. V./n. e. V.), Behörden, KdöR, AöR, Stiftungen, Gewerkschaften, Parteien, Fraktionen u. v. m.)

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