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Umsatzsteuer-Identifikationsnr. prüfen

akt., 25.08.2024, HHW

Diensteanbieter (§ 1 Abs. 4 Nr. 5 DDG), die in Deutschland unternehmerisch, und damit also auch steuerlich, tätig sind und die Lieferungen und Leistungen innerhalb des Europäischen Binnenmarktes erbringen oder erhalten, benötigen für die Abwicklung eine deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz: USt-IdNr.), die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zugeteilt wird.

Jedes Rechtssubjekt (siehe Fn 1), das eine Website betreibt (dann ist das Rechtssubjekt ein Anbieter von Telemedien (§ 18 Abs. 1 MStV) bzw. ein Diensteanbieter (§ 1 Abs. 4 Nr. 5 DDG)) und dem eine USt-IdNr. zugeteilt wurde, muss im Impressum seiner Website auch die USt-IdNr. angeben (§ 5 Abs. 1 Ziff. 6 DDG).

Gelegentlich kann es hilfreich sein, zu überprüfen, ob die auf einer Impressumsseite angegebene USt-IdNr. korrekt ist und zu dem angegebenen Diensteanbieter gehört.

Wenn Diensteanbieter Ihre Adressdaten im Impresum nicht angeben, aber dennoch Ihre USt.-IdNr. (siehe dazu den m. E. bemerkenswerten Fall "geheime Daten einer 'Profi-Journalistin' "), kann es nützlich sein, anhand der USt-IdNr. die angeblich "aus Sicherheitsgründen" nicht veröffentlichten Adressdaten recht einfach und legal online ermitteln zu können.

Wenn das Prüfungsergebnis lautet: "ungültige USt-IdNr.", könnten mögliche Ursachen ein Vertippen bei der Dateneingabe für die Impressumsseite gewesen sein oder aber das Finanzamt könnte die USt.-IdNr. gesperrt haben.
Das Prüfungsergebnis könnte aber auch ergeben, dass eine Person oder eine Organisation als Inhaber/in der USt-IdNr. ermittelt wird, welche nicht identisch ist mit dem/der Diensteanbieter/in. Dann wäre zu klären, ob der/die Diensteanbieter/in eine falsche USt.-IdNr. angegeben hat oder ob der/die ermittelte USt.-IdNr.-Inhaber/in der/die tatsächliche Diensteanbieter/in ist.

Es gibt mehrere Möglichkeiten online deutsche und EU USt-ID-Nummern zu prüfen. Bei den meisten wird nur geprüft, ob die USt.ID-Nr. gültig oder nicht gültig ist. Das kann zwar auch eine hilfreiche Information sein, aber interessanter sind Lösungen, bei denen zusätzlich der Name und die Adressdaten ganz oder teilweise mitgeteilt werden:

1) USt-Id.-Nr.-Prüfung, der eClear AG, Berlin.
Hier erhalten Sie alle Daten von deutschen oder EU-USt-ID-Nr.-Inhabern im Klartext, siehe:

zahnd-ustprüfung-via-eclear.jpg
Quelle: www.construction-law-luxembourg.com/impressum

2) ustidpruefen.de der Optimus Software GmbH, München. Das Ergebnis liefert weniger Daten als die eClear-Prüfung:

zahnd-ustprüfung-via-eclear.jpg

Die Daten Straße, PLZ, Ort erhalten Sie per Mail mit PDF-Datei zumindest in rudimentärer, aber erkennbarer Art, wenn Sie dies explizit anfordern. Maximal 8 USt-IDNr.-Prüfungen sind innerhalb von 30 Tagen kostenlos möglich.

Falls Sie nicht wissen möchten, wer der/die zugehörige Inhaber/in einer USt-ID-Nr. ist, sondern nur kostenlos prüfen möchten, ob eine deutsche oder EU USt-ID-Nr. gültig/nicht gültig ist, können Sie dies mit einer der folgenden Online-Lösungen feststellen:

MwSt-Prüfseite (VIES/MIAS) der EU
USt-IdNr. prüfen, der EUROFISCALIS, Valbonne/F
ust-id-prufen.de
ust-id-pruefen.de der evoteq Digital UG (haftungsbeschränkt), Lindenfels
Es gibt ein Tageslimit von NN Abfragen. Wenn man sich anmeldet, kann man 14 Tage kostenlos u. unverbindlich täglich unbegrenzt viele Umsatzsteuer-ID Prüfungen durchführen.
USt-ID-Check, der vB Internet GmbH, Freiburg
USt-IdNr. prüfen der DH Media Publishing GmbH, Salzburg
USt-ID pruefen, der Lovat Compliance LTD, GB

Bitte beachten Sie:
Die Benutzungshinweise sind bei einigen der erwähnten USt-ID-Nr-Prüfmöglichkeiten mehr als dürftig. Bei manchen muss das jeweilige Land bzw. Landeskennzeichen zuerst ausgewählt werden und dann ist nur noch die Ziffer einzugeben. Bei anderen ist die komplette USt-ID-Nr. (also mit Landeskennzeichen) einzugeben.
Manche der erwähnten Prüfseiten liefern falsche Ergebnisse, wenn Sie zwar die zu prüfende USt-ID-Nr. ziffernmäßig korrekt eingegeben haben, aber z. B. mit Leerzeichen, wie 123 456 789. Um das zu vermeiden, geben Sie die zu prüfende UST.-IDNr. immer wie folgt ein (am Beispiel einer DE-Nummer): entweder als DE123456789 oder nur als 123456789.




Fn 1: Rechtssubjekt => hier als Oberbegriff verwendet für natürliche Personen und "juristische Personen" (Unternehmen, Firmen, GbR, Vereine (e. V./n. e. V.), Behörden, KdöR, AöR, Stiftungen, Gewerkschaften, Parteien, Fraktionen u. v. m.)

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