12.06.2018, HHW / aktual. 21.01.23
Seit dem 25. Mai 2018 sind sowohl die für alle EU-Mitgliedsländer geltende
europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DGSVO wie auch das
neue deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft. Hinsichtlich der Umsetzung der DSGVO-Regelungen haben aber auch in 2022 noch manche Freiberufler, Unternehmen, Vereine u. a. Lücken.
Zu beiden gesetzlichen Regelungen finden Sie unter den Ziffern 1 - 9 weiterführende Verweise.
1) Den deutschen Text der
"Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)", kurz: EU-DSGVO, können Sie in dem Ihnen genehmen Dateiformat auf
folgender EU-Seite herunterladen.
2) Das seit 25.05.2018 geltende BDSG wurde im Bundesgesetzblatt Nr. 44 v. 05.07.2017, S. 2097 -2132, veröffentlicht => PDF-Download:
Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU / DSAnpUG-EU).
Weitere "Quellen" sind die
Online-Version des seit 25.05.2018 geltenden Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie die sehr gut lesbare
Intersoft Consulting-Seite zum BDSG.
3) Das
Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) stellt u. E. sehr hilfreiche EU-DSGVO-Handreichungen für kleine Unternehmen und Vereine zur Verfügung. Durch Klick auf den folgenden Link erhält man als PDF-Datei den detaillierten
Fragebogen des BayLDA zur Umsetzung der EU-DSGVO.
4) Auf einer Webseite des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LBfDI BW) gibt es
Datenschutz-Hinweise für Vereine sowie zum Runterladen das PDF-Dokument
„Datenschutz im Verein nach der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)" inklusive einer Muster-Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung von Mitgliederdaten im Internet“.
Zum Thema "Vereine, Datenschutz, DSGVO" siehe auch unsere Seite
Orientierungshilfen für Vereine
5) Wer sich noch eingehender mit dem Thema beschäftigen möchte, kann sich auf der folgenden BayLDA-Seite
in die Kurzpapiere zur DSGVO der deutschen Datzenschutzkonferenz (DSK) sowie des BayLDA vertiefen; auf dieser Seite - ziemlich weit unten - können Sie auch die deutsche Fassung der EU-DSGVO runterladen.
6) Wie seit vielen Jahren zum Thema Datenschutz sind auch zur EU-DSGVO die Seiten des
Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD-SH oder ULD) hilfreiche Quellen.
7) Zusammen mit Mitarbeitern der Forschungsstelle Recht des Deutschen Forschungsnetz e. V. (DFN) hat
Professor Dr. Hoeren eine
Musterdatenschutzerklärung nach EU-DSGVO entwickelt.
Im Vorwort wird darauf hingewiesen, man solle die Musterdatenschutzerklärung nicht 1:1 übernehmen, sondern sie anpassen an die Erfordernisse der eigenen Internetpräsenz und der zugehörigen eigenen Datenschutzerklärung. Insbesondere die Ausführungen zu 'X. Rechte der betroffenen Person' sind im Wesentlichen eine weitgehend wörtliche (und damit längliche) Wiedergabe der entsprechenden DSGVO-Artikel, auf die man bei der eigenen Datenschutzerklärung (DSE) unseres Erachtens verzichten kann, wenn man stattdessen Verweise zu den Gesetzestexten integriert, wie wir es für
unsere DSE realisiert haben.
Zum Direktdownload der
Musterdatenschutzerklärung (pdf-Datei).
Auch der
Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI Rheinland-Pfalz) kann sich den Formulierungsvorschlägen der Musterdatenschutzerklärung in weiten Teilen anschließen. Was öffentliche Stellen bei der Verwendung der Musterdatenschutzerklärung zu beachten haben, ist auf der vorgenannten LfDI-Seite unter "
Anforderungen des LfDI, die vom Mustertext abweichen" ausgeführt.