Stiftungsregister, Stiftungsverzeichnisse






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25.06.2023, HHW - Die Seite ist noch nicht vollständig ...

In 2022 war es en vogue, im politischen Bereich sich z. B. mit Ministerien für Digitales zu "schmücken". Viele Politiker mein(t)en anscheinend , sie müssten bei fast jeder sich bietenden Gelegenheit von Chancen/Herausforderungen des digitalen Zeitalters zu sprechen. - Und die deutsche Realität?

Hinsichtlich des Online-Zugangs zu Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister gibt es seit Mitte 2022 einen wesentlichen Fortschritt: Man kann seitdem recht einfach und kostenlos Registerauszüge einsehen und runterladen. Am überraschendsten für mich war, festzustellen, dass man sogar Einblick in Details erhält, z. B. bei GmbHs: in Unternehmessatzung und die Liste der Gesellschafter samt deren finanzieller Beteiligung.

Wie sieht es in anderen Bereichen aus? Beispiele für die digitale Rückständigkeit deutscher Behörden sind die Stiftungsregister. Für diese gibt es - "Willkommen im soooo effizienten bundesdeutschen Föderalismus!" - noch keine bundesweit einheitliche, moderne, benutzerfreundliche Onlinelösung. Jedes Bundesland hat seine eigene Suppe gekocht. Das erachte ich nicht als per se negativ, denken Sie an den Ehrgeiz von Sternenköchen.


nnnnn (siehe Stiftungsverzeichnis-Wertungsseite)

In Bundesländern wie Bayern, Hessen, NRW kann man in einer landespezifischen Online-Datenbank nach den Stiftungen des Bundeslandes recherchieren. Andere Bundesländer bieten die Informationen über die Stiftungen des Bundeslandes als PDF-Datei an, so in Berlin und Brandenburg - oder ... in einem anderen Bundesland, das gemäß langjähriger Werbung alles kann außer Hochdeutsch, gibt es Lösungen, die u. E. archaisch bzw. intolerabel sind, siehe BW.

Wenn Sie sich für die Stiftungsgesetze der Bundesländer interessieren, empfehlen wir Ihnen die Website Stiftungsgesetze.de der WINHELLER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 60327 Frankfurt. Dort sind auf einer Seite die 16 Stiftungsgesetze je als PDF-Datei verfügbar.
Wir hätten auch auf die jeweiligen Landesrecht-Websites der Bundesländer verweisen können, was sowohl für uns bei der Zusammenstellung der entsprechenden Links, als auch für Sie als Nutzer bei der Nutzung nicht so unkompliziert wäre, wie der obige Verweis auf die Winheller-Stiftungsgesetze-Seite.





Anm. 1:
Eine Familienstiftung ist eine privaten Interessen dienende Anwendungsform der üblicherweise gemeinnützigen rechtsfähigen Stiftung. Familienstiftungen sind nicht gemeinnützig, sondern sollen langfristig ein Familienvermögen erhalten und die Familienmitglieder wirtschaftlich absichern. Ihr Stiftungszweck ist das private (finanzielle) Interesse einer oder mehrerer Familien. Nicht die Familienmitglieder übernehmen das Vermögen, sondern die selbstständige, sich selbst gehörende Familienstiftung, die weder Mitglieder noch Gesellschafter hat.



Abkürzungen:
ArL           - Amt für regionale Landesentwicklung
NStiftG      - Niedersächsisches Stiftungsgesetz
Stiftungsvz - Stiftungsverzeichnis
u. E.           - unseres Erachtens